Unterhalt nach Lehre, BOS und dann Studium
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Das "Studium" im Familienrecht bezieht sich auf die Phase der höheren Bildung, die ein Kind nach der Schule durchläuft. In dieser Phase können Kinder weiterhin Anspruch auf Unterhalt von ihren Eltern haben, da sie sich in der Ausbildung befinden und oft nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten.
Häufige rechtliche Probleme im Zusammenhang mit dem Studium sind:
1. Unterhaltszahlungen: Es kann Streitigkeiten über die Höhe und Dauer der Unterhaltszahlungen geben, die die Eltern während des Studiums ihres Kindes leisten müssen.
2. Dauer des Studiums: Es kann Unklarheiten darüber geben, wie lange die Eltern verpflichtet sind, Unterhalt zu zahlen, insbesondere wenn das Studium länger dauert als üblich.
3. Zweitausbildung: Wenn das Kind nach Abschluss eines ersten Studiums ein weiteres Studium beginnt, kann es zu rechtlichen Auseinandersetzungen darüber kommen, ob die Eltern auch für dieses zweite Studium Unterhalt zahlen müssen.
4. Selbstständigkeit des Kindes: Wenn das Kind während des Studiums eigene Einkünfte hat, kann es zu Streitigkeiten darüber kommen, wie diese Einkünfte den Unterhaltsanspruch beeinflussen.
5. Wahl des Studienfachs: Es kann zu Konflikten kommen, wenn die Eltern mit der Wahl des Studienfachs oder der Hochschule nicht einverstanden sind.