Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Grundsätzlich sind Ihre Eltern nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet, wenn Sie nach der Realschule eine Ausbildung abgeschlossen haben. Das nachfolgende Abitur und der Studienbeginn sind eine neue Ausbildung, so dass sich Ihre Eltern grundsätzlich darauf berufen können, Ihnen Ihre Ausbildung finanziert zu haben.
Wenn von Anfang an klar war, dass Sie diesen Weg gehen wollen, nimmt die Rechtsprechung ausnahmsweise einen Unterhaltsanspruch an. Das müssten Sie ggf. aber beweisen. Wenn die Eltern auch bisher - jedenfalls teilweise - Unterhalt gezahlt haben, können sie jetzt die Zahlungen nicht ohne weiteres einstellen.
Ihre Eltern haben allerdings das Wahlrecht, ob sie Ihnen eine eigene Wohnung finanzieren oder Sie bei sich wohnen lassen.
Wenn Sie Unterhalt geltend machen wollen, müssen Sie Ihre Eltern unabhängig von einander zur Auskunft über ihre Einkünfte auffordern und dann den jeweiligen Unterhaltsbetrag (nach Leistungsfähigkeit) berechnen bzw. berechnen lassen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen aus Wunstorf
Anja Holzapfel
-Rechtsanwältin-
-Fachanwältin für Familienrecht-