Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Der festgesetzte Unterhalt wird als gegeben abgezogen und dann das verbliebene Einkommen als unterhaltsrelevantes Einkommen eingesetzt. Sollte es zum Mangelfall kommen, wird es bei 2 Kindern gequotelt. ABER: es kann verlangt werden, den Titel im Ausland abzuändern, damit alle den gleich Anteil erhalten.
Sollten Sie eine konkrete Berechnung wünschen, wenden Sie sich an einen Anwalt unter Vorlage aller Unterlagen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwältin Dr. Corina Seiter
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Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Strafrecht