Tod eines Hartz IV-Empängers: Erbausschlagung/Rückzahlung Hartz VI d. Eltern?
beantwortet von
Rechtsanwalt Ingo Bordasch / Berlin
Sehr geehrte Damen und Herren, mein Bruder bezieht seit mehreren Jahren ALGII, er ist alleinstehend und lebt in einem eigenen Haushalt. Unsere Eltern mussten bereits Ihre Vermögensverhältnisse offenlegen, eine finanzielle Unterstützung ihrerseits war aber nicht zumutbar. Wäre es trotzdem möglich, dass meine Eltern im Fall seines Todes Hartz IV-Leistungen an den Staat zurückzahlen müssen?
...