Sehr geehrte(r) Rechtssuchende(r),
Vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese möchte ich anhand Ihrer Sachverhaltsdarstellung wie folgt beantworten und vorab darauf hinweisen, dass dieses Forum nur geeignet ist, einen groben Abriss über die rechtliche Lage zu erteilen und kein tiefgründiges Mandantengespräch ersetzen kann, insbesondere das Weglassen wesentlicher Angaben kann das Ergebnis der Beantwortung beeinflussen.
Im Erbfall würde, falls eine testamentarische Verfügung oder bereits eine Zuwendung noch zu Lebzeiten nicht vorliegt, die gesetzliche Erbfolge eintreten, Sie mit den weiteren Erben eine Erbengemeinschaft bilden. Beabsichtigen die weiteren Miterben sodann das Haus oder aber ihren Anteil daran zu veräußern, so steht den weiteren Miterben, damit auch Ihnen, gemäß §2034 BGB
ein Vorkaufsrecht zu. Dieses muss binnen 2 Monate nach erfolgtem Verkauf erfolgen und ist darauf gerichtet, das Haus oder die Anteile vorrangig zu erwerben, aber nicht die Auszahlung von Anteilen.
Ein weiteres Vorkaufsrecht für den Erbfall sieht das Gesetz nicht vor.
Ich hoffe, dass ich Ihnen behilflich sein konnte und verbleibe
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Diese Antwort ist vom 27.03.2011 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Rückfrage vom Fragesteller
27.03.2011 | 10:51
Gild der § 2034 auch wenn einer der erben ein angebot gestellt hat und mir nicht .
besser ausgedrückt
ein Neffe der Erbe möchte den Hausanteil (erbe) auszahlen ich möchte aber das Gnaze haus erwerben gilt da der § oder gibt es da noch eine andere möglichkeit
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
27.03.2011 | 11:55
Wenn Sie das ganze Haus erwerben wollen, dies außerhalb von §2034 BGB
dann können Sie den übrigen Miterben hinsichlich der jeweiligen Anteile ein Angebot stellen, dieses abzukaufen, so dass die übrigen Miterben ausscheiden. Sie müssen diese also ausbezahlen, eine andere Möglichkeit verbleibt nicht.
§2034 BGB
gilt nur, wenn das Haus oder Erbanteile an Dritte verkauft werden sollen.
Mit freundlich Grüßen
Nicole Schwuchow