Bruchteilsgemeinschaft §§ 741-758 BGB Renovierung/Instandhaltung
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
Ich bezahle meiner Ex-Gattin für die Überlassung ihres Eigentumsanteils an der früheren Ehewohnung eine Nutzungsentschädigung. Nach §744 Abs.2 BGB in Verbindung mit §748 BGB sind die Kosten für Renovierung und Instandhaltung bei einer Bruchteilsgemeinschaft gemeinsam zu tragen. Sie hat als Miteigentümerin der Bruchteilsgemeinschaft auf mehrere Anschreiben, betreffend die Erneuerung von Fenstern un ...