Ich habe vor einigen Jahren ein Grundstück gekauft und ein Haus gebaut. Zu dem Zeitpunkt war ich bereits mit meinem Partner in einer Beziehung, er war von Anfang an weder am Kredit beteiligt noch steht er im Grundbuch. Er hat dennoch einige Arbeitsstunden investiert und Materialien und Kleinzeug vom Baumarkt besorgt sowie 3 größere Posten i.H. von jeweils ca. 3500€ die fest im Haus bzw. Garten verbaut sind.
Ab dem Einzug vor 2 Jahren hat er Monatlich 700€ an mich überwiesen, mit dem Betreff „Haushaltszuschuss", davon habe ich nach und nach einiges an Möbel etc. gekauft.
Wir haben uns nun getrennt, keine Kinder und nicht verheiratet. Es wurde nie ein schriftlicher Vertrag zwischen ihm und mir abgeschlossen, aber er hat natürlich alle seine Rechnungen für das Haus aufbewahrt.
Welche Rechte und Pflichten haben beide Parteien?
Muss ich z.B. auch geleistete Arbeitsstunden meines Partners nach der Trennung bezahlen? Wenn ja, wie wird die Höhe festgesetzt und muss ich einen Ausgleich für die erhaltene Wertsteigerung bezahlen?
Es haben auch noch andere Freunde von mir und ihm geholfen, gegen eine Brotzeit war damals ausgemacht. Kann er den Anteil, den seine Freunde mitgeholfen haben, ebenfalls zurückverlangen?
Wie wird der Wert der fest verbauten und nicht fest verbauten Gegenstände bewertet?
Heirat und Verlobung war bei uns kein Thema, da es schon seit einigen Jahren „krieselt".
Ich beantworte Ihre Frage auf Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben. Bitte beachten Sie, dass schon geringe Abweichungen im Sachverhalt zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen können.
Ihr Ex-Partner hat gegen Sie allenfalls einen bereicherungsrechtlichen Anspruch. Soweit er Ihr Vermögen gemehrt hat (Investitionen ins Haus) kann er einen Ausgleich verlangen. Dieser Forderung können Sie aber das mietfreie Wohnen entgegen halten. Aufgrund des Verwendungszwecks und der wiederkehrenden Leistung halte ich die monatlichen Zahlungen für nicht ausgleichspflichtig. Diese waren zum Verbrauch bestimmt und als Beitrag zum Leben (oder eben auch als Miete) gedacht. Die von Ihm eingebrachten Einkäufe für das Haus sind zu erstatten soweit der Hauswert dadurch gestiegen ist und diese Steigerung in Ihrem Vermögen noch vorhanden ist. (Neue Fenster beispielsweise würden nach 10 Jahren keine Wertsteigerung mehr darstellen). Eingebrachten Arbeitsleistung kann maximal bis hin zu den Kosten für einen entsprechenden Arbeiter geltend gemacht werden. (Wenn Ihr Partner als Filialleiter der Deutschen Bank Fliesen verlegt hat, kann er nicht seinen Stundenlohn zugrundelegend sondern maximal den Lohn eines Fliesenlegers). Die Leistungen der Freunde stehen diesen zu und können nicht von Ihrem Partner geltend gemacht werden.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten rechtlichen Überblick verschaffen. Sollten Rückfragen bestehen, nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion .