Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Da Sie weder verheiratet sind, noch Miteigentümer des Hausgrundstückes sind, wird es schwer, Invesitionen ins das Grundstück erstattet zu bekommen. Es liegt auch keine ausdrückliche vertragliche Vereinbarung diesbezüglich vor, sodass im Zweifel davon auszugehen ist, dass Sie hier keine Ansprüche erfolgversprechend geltend machen können.
Anders verhält es sich natürlich mit beweglichen Sachen wie bspw. Möbel, die Sie gekauft haben. Diese sind Ihr Eigentum und können mitgenommen werden.
Da Sie nicht verheiratet sind, besteht auch kein Anspuch auf Trennungsunterhalt. Sie sind insoweit selbst verantwortlich, Ihren Lebensbedarf zu decken.
Bezüglich des Lagers sei wie folgt festgestellt: Solange Sie ein mietähnliches Nutzungsrecht innehaben, um dort Ihre Waren zu lagern und diese tatsächlich aufgrund des Zigarettenrauches Schaden nehmen, kommt hier tatsächlich ein Unterlassungs- und ggf. Schadensersatzanspruch in Frage. Es wird hier aber vorallem auch auf den Einzelfall und die Beweisbarkeit ankommen. Hierzu werden detailliertere Informationen benötigt. Ich empfehle, ihn zunächst nachweisbar schriftlich aufzufordern, das Rauchen im Lager zu unterlassen und auf die Gefährdung der Waren hinzuweisen.
Bei den verendeten Tieren wird man sich zunächst um die Frage kümmern müssen, ob dies insoweit absehbar war. Es wird aber auch hier maßgeblich auf die (schwierige) Beweisbarkeit ankommen.
Bei der Waschmaschine dürfte es um eine Schenkung handeln. Der Schenkungsempfänger ist Eigentümer geworden. Es ist also maßgeblich, was genau damals vereinbart bzw. gesprochen/geredet wurde. Es spricht für dafür, dass Sie durch Kontaktaufnahme und Vereinbarung Schenkungsempfängerin sind und er lediglich Erfüllungsgehilfe für die Abholung, sodass Sie im Ergebnis Eigentümerin sein dürften.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Manuel Kruppe
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Rechtsanwalt Manuel Kruppe
Guten Tag,
vielen lieben Dank für die ausführliche Antwort.
Ich habe es schon fast befürchtet. Schade dass man als Frau den ganzen Tag macht und tut und am Schluß keinerlei Rechte hat wenn man nicht verheiratet war.
Vielleicht könnten Sie mir aber noch kurz die Frage beantworten, wir haben natürlich keinen Mietvertrag da wir als Paar zusammen lebten. Wenn er jetzt Nebenkosten verlangen möchte, so lange ich noch hier bin (da ich nicht von heute auf morgen eine andere Wohnung finde), kann er das ohne Mietvertrag? Und zählt es hier nicht, dass ich auch seine Tiere beaufsichtige und versorge?
Vielen Dank
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihr Ex-Partner kann von Ihnen eine verbrauchsentsprechende Beteiligung an den Nebenkosten verlangen. Unter angemessener Fristsetzung kann er auch den Auszug von Ihnen verlangen.
Die Beaufsichtigung und Versorgung der gemeinsamen Tiere ist von Ihnen gemeinsam durchzuführen. Wenn Sie hier übermäßig beansprucht werden, und dies auch zwingend erforderloch ist, können Sie unter Umständen Ersatz verlangen. Hier sollten Sie ihn aber zunächst belegbar auffordern, sich hälftig an Betreuung und Versorgung zu beteiligen.
Mit freundlichen Grüßen
Manuel Kruppe
Rechtsanwalt