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Trennung und dadurch entstandene Fragen/Probleme

10. Februar 2025 11:58 |
Preis: 35,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von


13:00

Guten Tag,

mein Partner hat sich von mir getrennt und ich hätte nun ein paar Fragen bitte.

Mein Partner besitzt ein Haus (Eigenheim, noch nicht abbezahlt). Ich bin vor 18 1/2 Jahren zu ihm gezogen. Wir haben das finanzielle immer so gehandhabt dass mein Partner das Haus bezahlt (ist ja auch seins) und unsere Nebenkosten, ich dafür die Einkäufe. Ausgaben für die Tiere (wir haben einen Hund und mehrere Aquarien mit Hochzuchtgarnelen) habe 3 Jahre ich allein übernommen seit einem halben Jahr teilen wir die Kosten.

Ich habe schon viel Geld in dieses Haus gesteckt für Farben, Tapeten, Bodenbeläge, Möbel und Kleinzeug wie Gardinenstangen, usw.
Wie ist das nach meinem Auszug mit Dingen die ich nicht mitnehmen kann (also alles außer Möbel)? Steht mir dafür etwas zu oder habe ich dann einfach Pech gehabt?

Das Haus ist unterteilt in 2 Wohnungen. In einer lebten wir zusammen (aktuell noch ich mit Tieren) in der anderen habe ich gearbeitet (Werkstatt und Lager, da ich selbstständig bin), steht die Wasseraufbereitung für unsere Tiere und nutzen wir einen Teil als Stauraum weil beide Wohnungen nicht sehr groß sind. In dieser lebt mein Partner jetzt.

Ich musste jetzt mein Gewerbe abmelden weil mein Partner wie gesagt nun da wohnt, laut seiner Aussage er das Haus verkaufen möchte und weil ich aufgrund der andauernden Streitigkeiten auch gar nicht mehr in der Lage war zu arbeiten. Mir fehlt dadurch natürlich Geld und ich habe aktuell nur noch eine kleine Rente in Höhe von 530€, wovon ich nicht leben kann.
Muss ich das so hinnehmen?

Ich bin Nichtraucher, mein Partner Raucher. Als er in die andere Wohnung gezogen ist haben wir vereinbart er raucht dort (wie auch vorher in der gemeinsamen Wohnung) nicht. Leider hält er sich nicht daran und raucht dort. Zwar am offenen Fenster aber den Qualm riecht man trotzdem in der ganzen Wohnung (streitet er aber, würde man nicht riechen, die Zigarette ist heilig). Da ich wie gesagt dort meine Ware fürs Geschäft in Höhe von mehreren tausend Euro lagere, die ich nach Qualm stinkend nicht mehr verkaufen kann, es handelt sich um Textilien wie Stoffe und Wolle aber auch Verpackungsmaterial wie Kartons, Packpapier, usw. was den Geruch schnell annimmt. Weil es auch Stauraum ist habe ich dort auch private Dinge. Ich möchte nicht dass alles gelb wird und nach Qualm stinkt und empfinde das als Sachbeschädigung. Mein Partner sagt sein Haus, er kann rauchen wo er will.
Muss ich das so hinnehmen? Was ist mit dem mir entstandenen Schaden?

In dieser Wohnung steht wie gesagt auch die Wasseraufbereitung für die Tiere. Da er neben dem Wassertank fröhlich Deo und Raumspray benutzt und raucht war das Wasser nicht mehr ok und sind leider einige Tiere verendet.
Was ist aus diesem mir entstandenen Schaden?

Wir haben uns vorher gemeinsam um die Tiere gekümmert. Wenn er arbeiten war ich, wenn er Zuhause war er. Unser Hund ist schon sehr alt und sehr krank, er kann kaum mehr laufen, nicht mehr alleine bleiben und leidet sehr unter der Trennung. Nun kommt er morgens den Hund füttern (ca. ne halbe Stunde) und bringt ihn 2x abends und 1x nachts kurz raus in den Garten für je ca. max. 5 Minuten. Den vollen Rest habe ich den Hund. Ich liebe den Hund sehr aber ich bin dadurch sehr eingeschränkt und quasi hier eingesperrt und habe keine Zeit mehr für mich während mein Partner seine neue Freiheit genießt, weg gehen und so. Bei den Garnelen wirft er 2x die Woche kurz Futter rein, das wars.

Er schmeißt mir vor dass ich hier nun auf seine Kosten wohne, da er ja den Strom usw. bezahlt. Ich muss aber so schon gucken wie ich jetzt mit der kleinen Rente um die Runden komme und hätte gar nicht die Mittel ihm was zu geben. Und zählt es denn gar nicht dass ich mich dafür rund um die Uhr um die Tiere kümmere? Einen Hundesitter müsste er auch bezahlen. Ich bin gesundheitlich leider auch sehr angeschlagen und kann nicht einfach mal so schnell irgendwo arbeiten gehen. Deshalb war ich auch selbstständig um es mir so einzuteilen wie ich kann.

Ich nehme an Unterhalt oder ähnliches steht mir nicht zu, da wir zwar so lange zusammen in eheähnlicher Gemeinschaft lebten aber eben nicht verheiratet sind?

Da ich auch nicht mobil bin und wir in einem kleinen Dorf leben in dem es nichts gibt bin ich auch sehr aufgeschmissen, ich kann weder Einkaufen, noch zu einem Arzt oder sonst was. Ich könnte evtl. mit dem Bus fahren aber wie bringt man dann z.B. eine Kiste Wasser nach Hause? Könnte ich nicht tragen. Und wohin mit dem Hund in der Zeit.
Ich habe vor ein paar Jahren als unsere Waschmaschine (hatte mein Partner gekauft) kaputt war im Internet eine Suchanzeige nach einer gebrauchten aufgegeben und es hat sich jemand gemeldet der mir eine kostenlose angeboten hat. Da ich nicht Auto fahren darf und keine Waschmaschine tragen kann hat mein Partner diese geholt. Nun ist es ständig zum Streiten wem die Waschmaschine gehört. Ich sage mir, ich habe sie gesucht und gefunden und er sagt ihm weil ohne ihn wär sie nicht hier. Wer hat recht?

Ich hoffe Sie können mir bei meinen Fragen weiterhelfen.

Vielen Dank im Voraus.

10. Februar 2025 | 12:43

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Da Sie weder verheiratet sind, noch Miteigentümer des Hausgrundstückes sind, wird es schwer, Invesitionen ins das Grundstück erstattet zu bekommen. Es liegt auch keine ausdrückliche vertragliche Vereinbarung diesbezüglich vor, sodass im Zweifel davon auszugehen ist, dass Sie hier keine Ansprüche erfolgversprechend geltend machen können.

Anders verhält es sich natürlich mit beweglichen Sachen wie bspw. Möbel, die Sie gekauft haben. Diese sind Ihr Eigentum und können mitgenommen werden.

Da Sie nicht verheiratet sind, besteht auch kein Anspuch auf Trennungsunterhalt. Sie sind insoweit selbst verantwortlich, Ihren Lebensbedarf zu decken.

Bezüglich des Lagers sei wie folgt festgestellt: Solange Sie ein mietähnliches Nutzungsrecht innehaben, um dort Ihre Waren zu lagern und diese tatsächlich aufgrund des Zigarettenrauches Schaden nehmen, kommt hier tatsächlich ein Unterlassungs- und ggf. Schadensersatzanspruch in Frage. Es wird hier aber vorallem auch auf den Einzelfall und die Beweisbarkeit ankommen. Hierzu werden detailliertere Informationen benötigt. Ich empfehle, ihn zunächst nachweisbar schriftlich aufzufordern, das Rauchen im Lager zu unterlassen und auf die Gefährdung der Waren hinzuweisen.

Bei den verendeten Tieren wird man sich zunächst um die Frage kümmern müssen, ob dies insoweit absehbar war. Es wird aber auch hier maßgeblich auf die (schwierige) Beweisbarkeit ankommen.

Bei der Waschmaschine dürfte es um eine Schenkung handeln. Der Schenkungsempfänger ist Eigentümer geworden. Es ist also maßgeblich, was genau damals vereinbart bzw. gesprochen/geredet wurde. Es spricht für dafür, dass Sie durch Kontaktaufnahme und Vereinbarung Schenkungsempfängerin sind und er lediglich Erfüllungsgehilfe für die Abholung, sodass Sie im Ergebnis Eigentümerin sein dürften.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Manuel Kruppe

Rückfrage vom Fragesteller 10. Februar 2025 | 12:54

Guten Tag,

vielen lieben Dank für die ausführliche Antwort.

Ich habe es schon fast befürchtet. Schade dass man als Frau den ganzen Tag macht und tut und am Schluß keinerlei Rechte hat wenn man nicht verheiratet war.

Vielleicht könnten Sie mir aber noch kurz die Frage beantworten, wir haben natürlich keinen Mietvertrag da wir als Paar zusammen lebten. Wenn er jetzt Nebenkosten verlangen möchte, so lange ich noch hier bin (da ich nicht von heute auf morgen eine andere Wohnung finde), kann er das ohne Mietvertrag? Und zählt es hier nicht, dass ich auch seine Tiere beaufsichtige und versorge?

Vielen Dank

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 10. Februar 2025 | 13:00

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihr Ex-Partner kann von Ihnen eine verbrauchsentsprechende Beteiligung an den Nebenkosten verlangen. Unter angemessener Fristsetzung kann er auch den Auszug von Ihnen verlangen.

Die Beaufsichtigung und Versorgung der gemeinsamen Tiere ist von Ihnen gemeinsam durchzuführen. Wenn Sie hier übermäßig beansprucht werden, und dies auch zwingend erforderloch ist, können Sie unter Umständen Ersatz verlangen. Hier sollten Sie ihn aber zunächst belegbar auffordern, sich hälftig an Betreuung und Versorgung zu beteiligen.

Mit freundlichen Grüßen

Manuel Kruppe
Rechtsanwalt

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