Wie ist das Vermächtnis zu interpretieren?
beantwortet von
Rechtsanwalt Tobias Rösemeier / Magdeburg
Wir, zwei Neffen, sind durch unsere, mit 86 Jahren, verstorbene Tante, als Erben zu gleichen Teilen bedacht worden. Da wir wegen geografisch größerer Entfernung uns um die Betreuung nur schwerlich hätten kümmern können, wurde von der Tante aus ihren Bekanntenkreis eine Person zur Betreuung bestimmt und, im Jahr 2003, in einer notarisch beglaubigten Patientenverfügung festgehalten. Und dazu gibt e ...