Sehr geehrte Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich unter Berücksichtigung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt beantworte. Ich weise darauf hin, dass das Hinzufügen bzw. Weglassen von wesentlichen Sachverhaltsbestandteilen zu einem völlig anderen rechtlichen Ergebnis führen kann. Dieses Medium dient dazu, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung zu verschaffen, kann und soll aber keinesfalls die Beratung bei einem Kollegen vor Ort ersetzen.
Auch wenn nur eine Person die Pflege Ihrer Tante innerhalb der letzten 5 Jahre vor deren Versterben wahrgenommen hat, hat Ihre Tante die Höhe des Vermächtnisses für eine Person auf 3 Jahre beschränkt. Offenbar war Ihre Tante bei der Fertigung des Testaments davon ausgegangen, dass die Pflege von mehreren Personen wohl übernommen werden wird.
Mangels anderweitiger Verfügung in der Folgezeit, begrenzt sich das Vermächtnis tatsächlich für diese eine Person auf 3 Jahre und somit einen Maximalbetrag in Höhe von 10.800 €.
Ihnen als Neffen wurde darüber hinaus die Entscheidung über die Verteilung des Vermächtnisses übertragen. Sie sollen sich lediglich an die Vorgaben halten.
Hat also nur eine Person die Pflege übernommen in den vergangenen Jahren, so hat diese einen Maximalanspruch in Höhe von 10.800 € und kann nicht über den gesamten Vermächtnisbetrag in Höhe von 18.000 € verfügen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen eine erste rechtliche Orientierung verschaffen.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Rösemeier
- Rechtsanwalt -
Antwort
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Fachanwalt für Familienrecht