Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Geldnachlaß von 8.000 €

| 26. Februar 2010 11:35 |
Preis: 40€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Erbrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Sachverhalt:
3 Geschwister
(Schwester 2003 verwitwet verstorben, 3 lebende Kinder)
(Bruder verheiratet lebend, 2 lebende Kinder)
(Schwester - Erblasserin - ledig, kinderlos 2009 verstorben - hinterläßt o.g. Geldbetrag)

Aufteilung:
a) Bruder 4.000 €; Nichten/Neffe je 1/3 von 4.000 € oder
b) 8.000 € je 1/4 an 1x Bruder, 2x Nichten, 1x Neffe

Welche Darstellung a) oder b) wäre erbrechtlich korrekt ?
Ich danke im Voraus für Ihre Bemühungen und bitte um zeitnahe Ifo an o.g. E-Mail-Adresse.
Mit freundliche Grüßen !

26. Februar 2010 | 12:00

Antwort

von


(400)
Wessels Str. 13
49134 Wallenhorst
Tel: 05407-8575168
Web: https://www.scheidung-ohne-rosenkrieg.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

vorausgesetzt beide Elternteile der Erblasserin sind bereits vorverstorben, bei den 3 Geschwistern handelt es sich um Vollgeschwister, in einem Testament wurde keine andere Erbfolge bestimmt: Die Erbquote des Bruders beträgt 1/2, die der drei Nichten/Neffen jeweils 1/6 (also Variante a, wenn außer den 8.000,-- Euro keine weiteren Nachlasswerte/Verbindlichkeiten mehr vorhanden sind und keine Ausgleichungen/Anrechnungen von Zuwendungen stattzufinden haben).
Der Bruder und die Nichten und Neffen sind Erben zweiter Ordnung, § 1925 Abs. 3 BGB . Die Erbfolge geht nach Stämmen, §§ 1924 Abs. 3 BGB . Wäre die 2003 verstorbene Schwester beim Erbfall noch am Leben gewesen, würden der Bruder und sie zu gleichen Teilen erben. Da sie aber bereits vorverstorben ist, teilen sich ihre drei lebenden Kinder zu gleichen Teilen ihre Hälfte.

Ich hoffe, dies hilft Ihnen als erste rechtliche Orientierung in Ihrer Angelegenheit weiter.
Bei Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfrage-Funktion.
Soweit ansonsten aus dem Bereich frag-einen-anwalt.de heraus eine Kontaktaufnahme an mich gewünscht ist, bitte ich auch zunächst ausschließlich um Kontakt per E-Mail. Meine E-Mail-Adresse finden Sie oben unter dem Link „Profil“.

Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Haeske
Rechtsanwältin


Bewertung des Fragestellers 28. Februar 2010 | 00:20

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

Mehr Bewertungen von Rechtsanwältin Gabriele Haeske »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 28. Februar 2010
4,6/5,0

ANTWORT VON

(400)

Wessels Str. 13
49134 Wallenhorst
Tel: 05407-8575168
Web: https://www.scheidung-ohne-rosenkrieg.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Familienrecht, Sozialrecht, Erbrecht, Miet- und Pachtrecht, Zivilrecht