Wie berechnet man nach Düsseldorfer Tabelle dann die Werte wenn man für eine Ehefrau und für 2 Kinde
vom 16.12.2010
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Guten Tag, ich habe folgende Fragen zur Berechnung des Trennungsunterhaltes: 1) Düsseldorfer Tabelle. Könnten Sie mir bitte bestätigen, daß die Düsseldorfer Tabelle für 2 Unterhaltsberechtige gilt. Wie berechnet man dann die Werte wenn man für eine Ehefrau und für 2 Kinder (6 und 11 Jahre) bezahlten muß? Ist es richtig, daß man dann einen Abschlag durch Einstufung in die nächst kleinere Grup ...