Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Ihre Anfrage wie folgt beantworten:
Folgender Rechenweg führt Sie zur Unterhaltsverpflichtung Ihrer Kinder:
16 jähriges Kind:
Durchschnittliches Jahresbruttoeinkommen abzgl. Steuern, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen-, und Rentenversicherung, nachgewiesene berufsbedingte Aufwendungen oder pauschal 5% max. 150€, zzgl. oder abzgl. Zahlungen Finanzamt, private Altersvorsorge max. bis 4% vom Brutto = bereinigtes Nettoeinkommen ergibt Einkommensstufe nach Düsseldorfer Tabelle, Betrag nach Altersstufe drei ist Unterhaltsbedarf, sofern Kindergeld an Mutter gezahlt wird, dann ½ des Kindergeldes (84€) vom Betrag absetzen, wenn Kindergeld an Sie gezahlt wird, ½ des Kindergeldes zzgl. des Unterhaltes an Mutter zahlen.
18 jähriges Kind:
Berechnung bereinigtes Einkommen wie vor, jedoch von beiden Elternteilen Summe ergibt Einkommensgruppe nach Düsseldorfer Tabelle Kindergeld und evtl. eigenes Einkommen des Kindes vom Betrag absetzen und den überbleibenden Bedarf aufteilen zwischen den Elternteilen im gleichen Verhältnis wie sich die Einkünfte darstellen. Max. ist jedoch der Betrag zu zahlen, welcher sich nach dem eigenen Einkommen ergeben würde.
Sollte das 18 jährige nicht mehr die Schule oder gleiches. besuchen, sondern bereits eine Berufsausbildung absolvieren, dann ist der Unterhalt des 16jährigen vorab vom Einkommen abzusetzen.
Die Tabelle finden Sie hier: http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_tabelle/Tabelle-2013/index.php
Ich hoffe meine Antwort genügt Ihnen für eine erste Orientierung im Rahmen der Erstberatung und ich darf darauf hinweisen, dass meine Ausführungen auf Ihrer Sachverhaltsdarstellung beruhen.
Gern können Sie von Ihrem Recht zu einer Nachfrage Gebrauch machen. Weitergehende Fragen beantworte ich für Sie im Rahmen einer Mandatsübertragung, ebenso übernehme ich gern weitere Tätigkeiten im Rahmen eines Mandats. Eine Mandatsausführung kann unbeachtlich der örtlichen Entfernung erfolgen und eine Informationsweiterleitung erfolgt dann per E-Mail, Post etc..
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Simone Sperling, Rechtsanwältin
17. Januar 2014
|
11:03
Antwort
vonRechtsanwältin Simone Sperling
Enderstr. 59
01277 Dresden
Tel: 0351/2699394
Tel: 0900 1277591 (2,59 €/. ü , )
Web: http://www.anwaltskanzlei-sperling.de
E-Mail: