Sehr geehrter Fragesteller,
zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
1.
Die Düsseldorfer Tabelle geht von drei unterhaltsberechtigten Personen aus, nämlich davon, daß der Pflichtige Unterhalt an einen Ehegatten und zwei Kinder zu zahlen hat.
Da Sie vier Personen unterhaltspflichtig sind, wäre ein Abschlag um eine Stufe, d. h. in Ihrem Fall in die Stufe 4, vorzunehmen.
Weil die Gegenseite Ihnen jedoch für 2010 einen Abschlag um zwei Einkommensstufen, nämlich in die Stufe 3, einräumt, empfehle ich, den Vorschlag der Gegenseite zu akzeptieren.
2.
Ganz so einfach, wie es auf den ersten Blick scheint, ist die Verfahrensweise bei einer höheren Anzahl von unterhaltsberechtigten Personen allerdings nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt
20. März 2010
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12:00
Antwort
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