Gerne zu Ihren Fragen, wobei ich von folgenden Grunddaten zur Berechnung ausgehe:
1. Ihr bereinigtes Nettoeinkommen als Vater:
Netto: 3.500 Euro
Abzüge:
Fahrtkosten: 954,80 Euro
Gewerkschaftsbeitrag: 40,96 Euro
Private Altersvorsorge: 250 Euro
Rückstände Kindesunterhalt: 100 Euro
Warmmiete: 490 Euro
Bereinigtes Einkommen: 3.500 - (954,80 + 40,96 + 250 + 100) = 2.154,24 Euro
2. Ausbildungsvergütung des Sohnes:
Ausbildungsvergütung netto: 1.000 Euro
davon abzüglich:
Ausbildungsbedingte Pauschale: 100 Euro
Berufsbedingte Fahrtkosten (5 % der Ausbildungsvergütung): 50 Euro
Anrechenbares Einkommen Ihres Sohnes: 1.000 - (100 + 50) = 850 Euro
3. Bedarfsberechnung:
Bedarf laut Düsseldorfer Tabelle 2025 für 17-jährige (Gruppe 1 bis 1.900 Euro): 649 Euro
Kindergeld 2025: 255 Euro (hälftig angerechnet)
Gesamtbedarf: 649 - 127,50 (Kindergeldanteil) = 521,50 Euro
Bedarfsdeckung durch Eigenverdienst: 850 Euro (Eigenverdienst des Sohnes übersteigt Bedarf von 521,50 Euro)
Da das anrechenbare Einkommen des Sohnes seinen Bedarf von 610 Euro übersteigt, entfällt Ihre Unterhaltspflicht gegenüber dem Sohn, da dieser durch eigene Einkünfte vollständig versorgt ist.
Steuerrückerstattungen werden nicht als Einkommen angerechnet, da sie lediglich bereits gezahlte Steuern ausgleichen
Beantragen Sie eine Abänderung des bestehenden Unterhaltstitels vor dem Familiengericht, da die Ausbildungsvergütung des Sohnes zu einer vollständigen Bedarfsdeckung führt. Beiträge zur privaten Altersvorsorge bis zu 4 % des Bruttoeinkommens werden nach meinen Recherchen weiterhin anerkannt.
Legen Sie dabei Ihre aktuelle Einkommenssituation und die Berechnungen dar, um eine Anpassung des Unterhalts im besten Fall auf 0 Euro zu erreichen.
Ich hoffe, Ihre Frage vorbehaltlich einer Ferndiagnose ohne Aktenkenntnis (u.a. des Vergleichs) verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer
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Ihr Bereinigtes Einkommen: 3.500 - (954,80 + 40,96 + 250 + 100 + 490) = 1.664,24 Euro