ich bin geschieden und Zahle Unterhalt an meinen Sohn aus 1ter Ehe.
Meine neue Partnerin und ich heiraten und wollen auch noch gemeinsame Kinder bekommen.
Wenn meine neue Frau und Ich nun nach der Geburt die Steuerklassen von 4/4 auf 3/5 Wechsel
(Über die 2 Jahre der Eltern Zeit) hat dies dann Auswirkungen auf den Kindesunterhalt? (Muss ich dann mehr Unterhalt bezahlen da mein netto höher ist?)
Der Steuerklassen wechsel wird beabsichtigt, um das in Eltern Zeit verringerte einkommen meiner Frau zu kompensieren.
ja, der Wechsel der Steuerklasse auf 3/5 kann Auswirkungen auf den Kindesunterhalt haben, da sich Ihr Nettoeinkommen erhöht.
Der Kindesunterhalt bemisst sich nach der Düsseldorfer Tabelle anhand des bereinigten Nettoeinkommens des Unterhaltspflichtigen. Wenn Sie durch den Steuerklassenwechsel in eine höhere einkommensstufe gelangen, steigt auch der zu zahlende Kindesunterhalt.
Ob nach der Geburt des weiteren Kindes wieder eine Rückstufung in eine niedrigere Einkommensstufe erfolgt, muss konkret an Hand der Einkommensverhältnisse und aller Unterhaltspflichten geprüft werden.