Antrag auf Änderung eines Vornamens eines Pflegekindes
vom 17.6.2006
125 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwältin Gabriele Haeske / Wallenhorst
Sehr geehrte Damen und Herren, seit kurzem haben wir einen Säugling in einem anonymen Pflegeverhältnis auf Dauer. Die Vormundschaft liegt z. Zt. bei der Stadt. Die Mutter ist drogenabhängig und schizophren. Da die Mutter in der Stadt, wir im dazugehörendem Landkreis wohnen und damit räumlich sehr nahe, streben wir eine Namensänderung des Vornamens - hier zusätzlicher zweiter Vorname als Ruf ...