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Heiratsurkunde wird nicht akzeptiert.

| 3. September 2025 17:40 |
Preis: 51,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von


19:43

Ehemann
Niederlassungserlaubnis 26 ABS 3, seit 2016 in Deutschland.

Ehefrau
lebt in Afghanistan.

Sachverhalt

Oktober 2022 in die Warteliste gesetzt zwecks Familienzusammenführung.
im Augst 2024 ein Termin bei der Deutschen Botschaft in Islamabad gahabt.
Es wurde eine Heiratsurkunde von 2021 vorgelegt, in der hervorging, dass eine Ehe geschlossen wurde,
der Ehemann durch einen Bevollmächtigten vertreten wurde, da er nach Afghanistan nicht reisen darf wegen sein Asyl Schutzstatus.
Im weiteren Verlauf hat die Botschaft hat die Heiratsurkunde nicht, akzeptiert, da nach deutschen Recht, beide Partner anwesend sein müssen. Es wurde ein Nikha Khat, angefordert.
Das Ehepaar ist dann Iran geflogen im Februar 2025 und dort geheiratet in der Afghanischen Botschaft, die Ehe wurde in Iran registriert.
Zeitnah wurde, die Heiratsurkunde, bei der Deutschen Botschaft in Islamabad vorgelegt.
Am 2.9.2025 kam eine Email von IOM, in der erklärt wurde, die Heiratsurkunde, wird nicht akzeptiert, da die Eheschließung durch den Anwalt von Herrn Mohammadi in der neuen Heiratsurkunde Nikha Khat nicht erwähnt wurde.

Eine Änderung, ist unmöglich, aufgrund der schwierigen Lage in Afghanistan und Iran,
Die Ausstellung der Visa ist extrem aufwändig und finanziell unzumutbar.
Mindestens 5000 Dollar würden alleine die kosten betragen, um dort wieder eine neue Heiratsurkunde auszustellen.

Evtl. die ehe in Deutschland schließen und ein Antrag bei Standesamt stellen wegen Befreiung Ehefähigkeitszeugnis wie würden die Erfolgschancen aussehen?

Welche Möglichkeiten gibt es, außer, dass man in den Iran fliegen muss und dort eine neue Heiratsurkunde ausstellen.

Danke

Eingrenzung vom Fragesteller
3. September 2025 | 17:53
3. September 2025 | 18:24

Antwort

von


(20)
Am Waldeck 10
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Guten Abend,
vielen Dank für die Übermittlung Ihres Anliegens. Wenn ich Ihre Ausführungen korrekt verstehe, ist Ihre Ehefrau bei der Eheschließung in Afghanistan anwesend gewesen und nur Sie wurden durch einen Bevollmächtigten vertreten. Weiterhin gehe ich davon aus, dass nicht die Bevollmächtigung angezweifelt wird, sondern nach den Ausführungen der Deutschen Botschaft die Eheschließung als solche nicht anerkannt wurde. Nach der Rechtsprechung von Oberlandesgerichten in Deutschland ist dies nicht unbedingt korrekt. Eine sog. Handschuhehe kann sogar anerkannt werden, wenn sich beide Ehepartner vertreten lassen. Wenn eine solche Eheschließung in Afghanistan zulässig ist, können deutsche Behörden nicht einfach strengere Maßstäbe setzen. Wichtig ist, dass zwischen den Eheleuten eine gefestigte Verbindung besteht, z.B. durch persönliche oder andere Kontakte (z.B. telefonisch, WhatsApp, Mail) über einen längeren Zeitraum.
Sie sollten daher auf eine Anerkennung und Erteilung eines Visums bestehen, insbesondere da Sie erwähnt haben, dass die zweite, von Ihnen gewählte Option auch nicht erfolgreich war. Eine Eheschließung in Deutschland dürfte ebenfalls schwierig und zeitaufwendig sein. Sie können von der Botschaft auch eine förmliche Ablehnung fordern, eine sog. Remonstration. Gegen diese können Sie dann auch einen Einspruch und gerichtliche Schritte einleiten, allerdings würde ich Ihnen unter Berücksichtigung der von Ihnen geschilderten Umstände dazu raten, weitergehende Schritte über einen Anwalt einzuleiten.
Sofern Sie noch eine weitere Frage haben, können Sie mich gerne nochmals über die kostenfreie Nachfrageoption kontaktieren.
Freundliche Grüße,
Rechtsanwältin Ch. Schmauch


Rechtsanwältin Christina Schmauch

Rückfrage vom Fragesteller 3. September 2025 | 19:32

Aber normalerweise sollte doch die Eheschließung in Iran gültig sein, da beide anwesend waren, da steht lediglich, dass 2021 geschlossen wurde. Aber das sollte eigentlich kein Problem darstellen. Könnte man bei der Remonstration auch hier ansetzen?
Wenn die Beschaffung der Heiratsurkunde und zumutbar kann hier eine Ausnahme gemacht werden.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 3. September 2025 | 19:43

Guten Abend, Sie können gegen beide Ablehnungen vorgehen. Also am besten teilen Sie der Botschaft mit, dass Sie sich mit den beiden Entscheidungen nicht treffen erklären können und einen Remonstrationsbescheid bekommen möchten. Sie können auch erwähnen, dass Sie einen Anwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen werden.
Freundliche Grüße,
Rechtsanwältin Ch. Schmauch

Bewertung des Fragestellers 21. September 2025 | 21:49

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Viel zu allgemein die Antwort. Ohne angaben von Gesetz und Paragraphen.

Es gibt aktuelle Urteile von Oberlandesgericht, wo diese Art von Ehen nicht akzeptiert werden, in Deutschland und die Anwältin hier argumentiert, dass es möglich ist. Das ist total falsch.

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 21. September 2025
2,4/5,0

Viel zu allgemein die Antwort. Ohne angaben von Gesetz und Paragraphen.

Es gibt aktuelle Urteile von Oberlandesgericht, wo diese Art von Ehen nicht akzeptiert werden, in Deutschland und die Anwältin hier argumentiert, dass es möglich ist. Das ist total falsch.


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