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Deutsch/türkischer Vater fordert mein Kind soll türkischen Pass bekommen

22. Juni 2025 09:53 |
Preis: 35,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von

Ich bin Alleinerziehend, geboren in Deutschland, nur dt. Staatsangehörigkeit, mit 10 jähriger Tochter geboren in Deutschland. Vater hatte schon bei der Geburt den deutschen und türkischen Pass.
Wir führen gemeinsames Sorgerecht nach dem Residenzmodell.

Bekam Ladung vom Gericht in dieser Angelegenheit. Muss ich hier zustimmen ??
Der Kindsvater geht öfters in den Schulferien mit dem Kind in die Türkei zu Verwandten (Clan) mit Flug oder Auto, seine Eltern sind in Deutschland verstorben.
Ich habe Angst, er verschwindet mal eines Tages mit meinem Kind in der Türkei, sie dann ja türkische Staatsbürgerin ist und ich keinen Zugriff mehr habe in einem Land, das kein Rechtsstaat mehr ist.

Mein Verhältnis zum Vater ist angespannt, er zahlte zeitweise keinen Unterhalt oder nur Mindestsatz,
macht Probleme bei Impfungen, Schulsportteilnahme u.a, fordert seine "Rechte" mit Androhung Anwalt, Gericht ein bzw. wird beim Jugendamt fordernd vorstellig, erweckt dort anscheinend Eindruck.
Beim Jugendamt finde ich gefühlt kein Gehör, es hat nichts unternommen hinsichtlich seiner Einkommensverhältnisse, um den dem Kind zustehenden Unterhalt zu ermitteln.
Ich bin gelernte Krankenschwester und arbeite in Teilzeit in der Altenpflege, meine Mutter hat sich bis heute 8 Jahre intensiv engagiert, damit ich meinen Beruf ausüben und ich eine finanzielle Basis für mein Kind und mich hatte.
Wo kann ich juristische Hilfe oder Rechtsbestand für die Lebensinteressen meines Kindes bekommen, da ich mir Anwälte nich leisten kann.

Im Voraus vielen Dank für Ihre Antwort

22. Juni 2025 | 11:25

Antwort

von


(1239)
Meisenweg 14
41239 Mönchengladbach
Tel: 01722456077
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Valentin-Becker-__l108658.html
E-Mail:
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Guten Tag,

Sie sollten die Ladung nicht ignorieren, sondern auf jeden Fall fristgerecht und in geeigneter Form reagieren, auch wenn Sie sich juristisch nur eingeschränkt vertreten lassen können. Bei gemeinsamer elterlicher Sorge nach dem Residenzmodell stellt jede Entscheidung von erheblicher Bedeutung, wie eine Urlaubsreise in die Türkei, eine zustimmungspflichtige Angelegenheit dar, da das Familiengericht in solchen Fällen das gegenseitige Einvernehmen verlangt und Reisen in ein potenziell riskantes Gebiet typischerweise nicht mehr als alltägliche Entscheidung gilt.
Ihr Erscheinen beim Gerichtstermin bietet Ihnen die Gelegenheit, Ihre Bedenken – insbesondere dass Sie befürchten, Ihr Kind könnte dauerhaft in der Türkei bleiben – darzulegen und gegebenenfalls eine einstweilige Anordnung zu beantragen, die dem Vater untersagt, allein mit dem Kind ins Ausland zu reisen, solange keine gerichtliche Genehmigung vorliegt. Das Gericht prüft in einem solchen Eilverfahren, ob ohne Ihre Zustimmung eine Auslandsreise dem Kindeswohl widerspricht, und kann vorläufig Ihr Entscheidungsrecht stützen. Sie müssen also nicht zustimmen, wenn Sie berechtigte und begründete Gefahren für das Kindeswohl darlegen können; vielmehr hat das Gericht hier eine Schutzfunktion für Ihr Kind.

Dass das Jugendamt offenbar wenig gegen Unterhaltsausfälle unternimmt, ändert nichts daran, dass Sie andere Wege nutzen können: Sie haben Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn der Vater nicht regelmäßig zahlt; das Jugendamt zahlt Ihnen den staatlichen Vorschuss und holt sich das Geld später beim Vater ein.
Auch wenn Sie glauben, juristische Hilfe nicht bezahlen zu können, haben Sie die Möglichkeit, Beratungshilfe zu beantragen und damit eine Erstberatung bei einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Familienrecht kostengünstig zu erhalten.
Näheres unter:

https://service.justiz.de/beratungshilfe#vorabcheck

Der Antrag auf Beratungshilfe erfolgt beim Amtsgericht Ihres Wohnortes, und mit dem Beratungshilfeschein können Sie eine Anwältin aufsuchen, die Sie über die Erfolgsaussichten eines Antrags auf einstweilige Anordnung, Umgangsregelung oder Unterhaltsklage informiert und ggf. ein weiteres Verfahren prüft. Wenn Sie trotz Beratungshilfe ein gerichtliches Verfahren führen müssen und dafür keine Mittel haben, besteht unter bestimmten Voraussetzungen auch Anspruch auf Prozesskostenhilfe, etwa wenn Sie aus eigener Kraft keinen Anwalt finanzieren können.

Im Verfahren können Sie deutlich machen, dass Sie bei Entscheidungen für das Kind nur zum Wohle des Kindes kooperieren, aber bei Reisen in die Türkei Ihre Zustimmung verweigern, weil Sie das Risiko nicht akzeptabel finden. Jede gerichtliche Aufforderung, Zustimmung zu geben, können Sie mit Hinweis auf das Kindeswohl ablehnen und gleichzeitig selbst einen Antrag stellen, dem Vater die alleinige Entscheidungsbefugnis für die Reise zu versagen. Das Gericht wird dann abwägen und kann Ihre Bedenken durch Auflagen oder Verbot unterstützen. Wichtig ist, dass Sie das Verfahren nicht verstreichen lassen, sondern aktiv an der Anhörung teilnehmen.

Darüber hinaus sollten Sie beim Jugendamt weiterhin darauf drängen, dass seine Unterhaltsfähigkeit ernsthaft geprüft wird; notfalls kann Ihre Anwältin oder der Beistand hierfür eingreifen. Die engen finanziellen Rahmenbedingungen rechtfertigen den Antrag auf Beratungshilfe und später auf Prozesskostenhilfe, wenn Sie Klage auf Feststellung oder Durchsetzung von Unterhalt erheben. Scheuen Sie sich nicht, den Beratungshilfeschein zu beantragen und frühzeitig Termine wahrzunehmen, damit Sie rechtzeitig eine fundierte Einschätzung erhalten und Ihre Interessen sowie die Lebensinteressen Ihres Kindes bestmöglich vertreten können.

Viele Grüße


Rückfrage vom Fragesteller 22. Juni 2025 | 12:27

Vielen, vielen Dank für die ausführliche Antwort und Informationen.

Leider blieb das Aktuellste am Anfang unbeantwortet.
Hat der Vater Anspruch darauf, dass das Kind einen türkischen Pass bekommt und damit auch türkischer Staatsbürger wird ??
Wie ich schon schrieb, hat er seit ich ihn kennenlernte den deutschen Pass, möglicherweise könnte er auch in Deutschland geboren sein und hat dann die türkische Staatsbürgerschaft aufgrund seiner türkischen Eltern zusätzlich angenommen ??

Vielleicht könnten Sie das noch beantworten. Vielen Dank

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 22. Juni 2025 | 16:30

Nach türkischem Staatsangehörigkeitsrecht erwirbt meines Kentnnissstands ein Kind eines türkischen Elternteils die türkische Staatsbürgerschaft kraft Abstammung bereits mit der Geburt, unabhängig vom Geburtsort. Artikel 7 des türkischen Staatsangehörigkeitsgesetzes sieht vor, dass ein Kind, das im In- oder Ausland von einem türkischen Vater oder einer türkischen Mutter in einer Ehe geboren wird, türkischer Staatsbürger ist.
Auch wenn das Kind in Deutschland geboren wurde, ändert dies nichts am Erwerb durch Abstammung. Entscheidend ist, dass die Abstammungsbeziehung zum türkischen Elternteil vorliegt, was bei in der Ehe geborenen Kindern regelmäßig unproblematisch ist. Der Vater kann daher grundsätzlich beim türkischen Konsulat die Registrierung des Kindes als türkischer Staatsbürger veranlassen und einen türkischen Pass beantragen.

Aus deutscher Sicht steht dem Kind damit keine Pflicht zur Wahl zwischen der deutschen und der türkischen Staatsangehörigkeit bevor, weil es beide Staatsangehörigkeiten durch Geburt erwirbt. Nach deutschem Staatsangehörigkeitsrecht wird die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt an eine deutsche Mutter automatisch erworben, und Kinder, die bei Geburt neben der deutschen eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen, dürfen nach deutschem Recht beide behalten.
Das Kind ist demnach von deutschem Recht her dauerhaft Doppelstaaterin. Eine spätere Entscheidung für oder gegen die türkische Staatsangehörigkeit ist nicht erforderlich.

Ob der Vater für die Beantragung eines türkischen Passes die ausdrückliche Zustimmung der Mutter braucht, ist aus türkischer Sicht kaum relevant für das Bestehen der Staatsbürgerschaft, denn diese besteht kraft Gesetzes. Für die formelle Registrierung beim türkischen Standesamt/Konsulat sind üblicherweise die Geburtsurkunde sowie Nachweise über die türkische Abstammung des Vaters vorzulegen; in der Regel wird die Dokumentation der Abstammung durch die Geburtsurkunde und Reisepässe oder ähnliche Urkunden erbracht. Da das Kind in der Ehe geboren ist, ist die Vaterschaft unzweifelhaft, und in der Praxis lässt sich die Registrierung durch den türkischen Elternteil durchführen. Ob die Mutter bei der Passausstellung unterschreiben muss, hängt von den Vorgaben der türkischen Auslandsvertretung ab; faktisch kann die Staatsbürgerschaft nicht verwehrt werden, nur weil die Mutter die Registrierung nicht unterstützen möchte. Die rechtliche Staatsangehörigkeit hingegen entsteht unabhängig von der Passausstellung.

Für Sie bedeutet dies, dass der Kindsvater das Recht hat, im türkischen Konsulat die Staatsangehörigkeit des Kindes registrieren und einen Pass beantragen zu lassen. Sie können dies nicht generell verhindern, weil das Kind kraft türkischem Recht ohnehin türkischer Staatsbürger ist. Wenn Sie Bedenken hinsichtlich möglicher Folgen einer doppelten Staatsangehörigkeit haben, wäre es sinnvoll, dies zum einen bei der Ausländer- und Passbehörde, zum anderen im familiengerichtlichen Verfahren (etwa bei Entscheidungen über Auslandsreisen) zu thematisieren. Dort können Sie darlegen, dass jede geplante Reise in die Türkei vorab richterlich genehmigt werden muss, um das Aufenthaltsrisiko zu mindern.

Sollte der Vater die türkische Staatsangehörigkeit praktisch durch Registrierung und Passausstellung für das Kind nutzen, kann dies Ihre Sorge verstärken, dass er eine Auslandsreise mit bleibender Verbringung versuchen könnte. Diese Sorge ist zivilrechtlich bei allen Entscheidungen von erheblicher Bedeutung für das Kind (wie Auslandsaufenthalte) zu berücksichtigen. Sie können im laufenden Verfahren beantragen, dass Auslandsreisen nur mit Ihrer Zustimmung oder gerichtlicher Erlaubnis stattfinden, um das Kindeswohl zu schützen. Die Tatsache, dass das Kind türkischer Staatsbürger ist, schränkt Ihre Möglichkeit ein, die Staatsbürgerschaft selbst zu verhindern, ändert aber nichts daran, dass familiengerichtlich vor jeder längeren Auslandsreise, insbesondere in ein Land, in dem Sie das Aufenthaltsrisiko als hoch einschätzen, eine Entscheidung erforderlich ist.

Sollten Sie sich unsicher sein, wie genau das Konsulat verfahren wird oder welche Dokumente einzureichen sind, können Sie sich an die zuständige türkische Auslandsvertretung wenden und nach den Formalitäten fragen.

Beste Grüße

ANTWORT VON

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