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Kindsmutter verweigert die Anerkennung der Vaterschaft vor der Geburt

| 28. Juli 2025 04:17 |
Preis: 51,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von

Ich habe zusammen mit meiner Partnerin das Kind einvernehmlich gezeugt. Dabei haben wir ihren Zyklus überwacht und die Tage mit der höchsten Fruchtbarkeit genutzt. Nur 16 Tage später haben wir gemeinsam einen positiven Schwangerschaftstest durchgeführt. Ich war beim ersten Termin beim Frauenarzt dabei und habe auch weiterhin mit meiner Partnerin bis einen Monat vor dem Geburtstermin intimen Kontakt gehabt. Während des gesamten Zeitraums hat sie mich wie den leiblichen Vater des Kindes behandelt. Alles davon kann ich nachweisen.

Einen Monat vor der Geburt änderte sich das Verhalten meiner Partnerin plötzlich. Sie fing an mit Streitgesprächen, die darauf hindeuten, dass sie mir den Umgang mit dem Kind untersagen möchte. Ich konnte keines dieser Streitgespräche sinnvoll beilegen. Beispielsweise verlangte sie von mir einen Drogentest, den ich umgehend als Urintest gemacht habe. Im persönlichen Gespräch mit mir darüber hat sie den Schnelltest anerkannt. Später über den Chat im Internet behauptete sie, ich hätte den Test gefälscht und forderte mich auf, den Test bei ihr zu Hause zu widerholen. Daraufhin schlug ich einen nachhaltigen Abstinenztest vor, was auf taube Ohren stieß. Das Gespräch endete in einem nicht zu schlichtenden Streit und dem plötzlichen Beziehungsende.

Genau so plötzlich wie das Beziehungsende gab sie dem Kind eigenmächtig einen Namen, den ich nicht beeinflussen durfte. Seitdem versuche ich erfolglos sie zu Mitwirkung bei der Anerkennung der Vaterschaft vor der Geburt des Kindes zu bewegen, oder von ihr Informationen darüber zu bekommen, ob ich bei der Geburt dabei sein darf, oder nicht.

Ich habe aus vielen verschiedenen Gründen den konkreten Verdacht, dass ein anderer Mann denkt er sei der leibliche Vater des Kindes. Beispielsweise tauchte plötzlich Kleidung für das Baby auf, dessen Herkunft ich nicht in Erfahrung bringen konnte. Aus ihrem plötzlichen provokativen Verhalten, welches sie seitdem an den Tag legt, konnte ich entnehmen, dass dieser Mann bei der Geburt des Kindes dabei sein wird und auch den Namen des Kindes zusammen mit ihr festgelegt hat.

All das passiert ganz plötzlich einen Monat vor der Geburt des Kindes, welche auf den 28.08.25 datiert ist.

Ich bin fest davon überzeugt, dass ich der leibliche Vater des Kindes bin.

Da sie mir jegliche Mitwirkung bei der Namensgebung vor der Geburt untersagt und einem Gespräch über die Anerkennung der Vaterschaft vollständig aus dem Weg geht, gehe ich davon aus, dass sie die Geburtsurkunde fälschen will und ein anderer Mann als Vater angegeben wird.

Meine Partnerin ist mir in dieser Sache nur sekundär wichtig, es geht hauptsächlich darum, dass ich mir Sorgen um meinen Sohn mache.

Wie soll ich mich in diesem Fall Verhalten? Würde ein Antrag auf Feststellung der Vaterschaft beim Familiengericht mit diesem Sachverhalt Sinn machen? Welchen Weg sollte ich sinnvoll gehen?

28. Juli 2025 | 07:33

Antwort

von


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Guten Morgen,
gerne beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:
Da es leider nach Ihrer Schilderung derzeit wenig wahrscheinlich ist, dass die Kindesmutter einer Vaterschaftsanerkennung zustimmt, was aber nötig wäre, müssten Sie einen entsprechenden Antrag beim Familiengericht stellen.
Aufgrund des Umstands, dass der Geburtstermin bereits für den 28.8. errechnet wurde und bekanntlich auch früher sein kann, wird eine Entscheidung nicht vor der Geburt getroffen werden können.
Wenn die Kindesmutter also bei ihrem Vorhaben bleibt und einen anderen Mann als Vater des Kindes angibt, der die Vaterschaft anerkennt bzw. in der Geburtsurkunde des Kindes aufgeführt wird, wird es darauf hinauslaufen, dass erst nach der Geburt eine endgültige Klärung erfolgen kann. Für den Fall, dass die Kindesmutter dann nach wie vor keine Veranlassung sieht, ihre Entscheidung abzuändern, müsste ein Gutachten eingeholt werden, das letztendlich eine Aussage dazu trifft, wer Vater des Kindes ist. Wenn das Familiengericht ein solches anordnet, kann sich die Kindesmutter auch nicht weigern, sondern ihre Zustimmung zum Gutachten würde durch das Familiengericht ersetzt werden und sie müsste die Probeentnahme dulden.
Sollte es noch Möglichkeiten geben, mit der Kindesmutter zu sprechen, um herauszufinden, aus welchen Gründen sie ihre Meinung nun geändert hat, wäre dies für die Zukunft sicherlich förder-lich, kostengünstiger und schneller, wenn Sie versuchen, doch noch einmal mit ihr ins Gespräch zu kommen. Wenn Sie es nach wie vor ablehnt, sollten Sie auf die Konsequenzen hinweisen und eventuell auch erwähnen, dass dieses Gespräch auch nicht unbedingt unter "vier Augen" erfolgen muss, sondern z.B. im Beisein eines Mediators, welcher neutral und sachlich auf die Emotionen einwirken kann.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort einen Überblick über Ihre Möglichkeiten verschaffen konnte. Für den Fall, dass Sie noch eine weitere Frage haben, können Sie sich gerne im Rahmen der kostenfreien Nachfrageoption nochmals bei mir melden.
Freundliche Grüße,
Rechtsanwältin Ch. Schmauch


Rechtsanwältin Christina Schmauch

Bewertung des Fragestellers 28. Juli 2025 | 11:29

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