derzeit kein Einkommen in D: Unterhaltsleistungen als Verlustvortrag moeglich?
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Ich leiste seit Jahren Unterhalt nach Scheidung an meine Ex-Frau (Anlage U) und will das auch weiterhin aufrecht erhalten. Seit 2016 arbeite ich im Ausland und habe keinen Wohnsitz und kein Einkommen aus nichtselbstaendiger Arbeit mehr in Deutschland. Ich habe aber noch Verluste aus Vermietung in D. Frage: kann ich die Verluste und Unterhaltszahlungen auf spaetere Jahre vortragen, da ich davon a ...