Verlustverrechnung im Einkommensteuerrecht
beantwortet von
Rechtsanwalt Reinhard Schweizer / Leverkusen
Sehr geehrte Anwältinnen, sehr geehrte Anwälte, meine Frau und ich (zusammenveranlagt) haben im Jahre 2010 Kapitalerträge in Höhe von 2.209,12 € erwirtschaftet. Davon 1.471,48 € Gewinne aus Kapitalerträgen i.S.d. § 20 Abs. 2 EStG. Alle Einkünfte befinden sich im Miteigentum beider Ehepartner. Ein verbleibender Verlustvortrag des Ehemannes gemäß § 10 d Abs. 4 EStG ist zum 31.12.2009 auf 1.466 € ...