Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Jahresabschluss 2018 einer GmbH

14. April 2020 21:22 |
Preis: 150,00 € |

Steuerrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Im Februar 2020 wurde der Jahresabschuss 2018 dem FA unterzeichnet übergeben.
Im März stellte das FA fest, der Abschluss ist falsch.
Anstatt ca. 6000 € Gewinn lt. Jahresabschluss wurden ca. 22T€ ermittelt.
Grund : 2017 wurden falsche Verlustvorträge verwendet. neuer Gewinn ca. 22000 €.
Da mit altem Abschluss Tantieme und- Zielprämie für 4 Mitarbeiter ca. 12000 € hinfällig wurden (gewinnorientiert 5% .....vom Jahresumsatz war Voraussetzung ) nun aber der vermeintlich richtige Abschluss das Anrecht unserer Mitarbeiter auf Auszahlung besteht, beginnt unser Problem.
Promt kam vom Finanzamt zwangsläufig der Steuerbescheid ca. 4000 € Körperschaftssteuer und 800 € Gewerbesteuer für 2018,
2019 über 7000 € Vorauszahlungsbescheid Körperschaftssteuer,
2020 ca. 7000 € das gleiche, 2021 analog.
Diese Bescheide 2018, 2019.2020, sind sofort fällig.
Mit dem richtigen Abschluss hätte sich unsere ganze Unternehmensstrategie verändert. Zielprämien würden bezahlt, das Ergbnis wäre sauber korrigiert und falsche Steuer-Vorauszahlungen hinfällig,...
Wie weiter ?
Was muss ich jetzt machen ? Die Zeiten sind gerade nicht gut.
Ohne diesem Steuerberater-und Finanzamt-Problem haben wir recht gute Chansen diese Zeit zu meistern.
Können Sie mir helfen ? Was raten Sie mir ?

Mit freundlichen Grüßen



14. April 2020 | 22:10

Antwort

von


(251)
Lindenallee 35A
55590 Meisenheim am Glan
Tel: 01702047283
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Michael-Kraemer-__l108500.html
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne möchte ich Ihre Frage auf der Grundlage Ihrer Angaben im Rahmen dieser Erstberatung wie folgt beantworten:

So wie ich Sie verstanden habe, haben Sie aktuell zwei Problemkreise. Zum einen die Tantiemen für die Mitarbeiter und zum Zweiten die Steuerbescheide und die damit verbundenen Steuerzahlungen und Steuervorauszahlungen.

Den Problemkreis mit dem Tantiemen müssten Sie mir im Rahmen der Rückfragefunktion nochmals erläutern, weil ich nicht ganz verstehe, was Ihr Problem ist.

Was die Steuerzahlungen und Steuervorauszahlungen betrifft so besteht Ihr Problem, so verstehe ich Ihre Anfrage, darin, dass Sie mit einem deutlich geringeren Gewinn kalkuliert haben und es so zu einer überraschenden Steuernachzahlung gekommen ist.

Da ich davon ausgehe, dass die Steuern richtig festgesetzt wurden, besteht Ihre einzige Möglichkeit darin sich die Steuernachzahlungen und Steuervorauszahlungen stunden zu lassen. Sofern Sie 2019 und 2020 mit einem geringeren Gewinn rechnen und dies auch anhand einer aktuellen BWA belegen können, besteht die Möglichkeit die Steuervorauszahlungen herabzusetzen. Allerdings nur dann, wenn nach aktuellem Sachstand im Jahr 2019 bzw. 2020 auch tatsächlich mit einem geringeren Gewinn zu rechnen ist. Beantragen Sie eine Herabsetzung, obwohl Sie mit einem gleichbleibenden oder gar höheren Gewinn rechnen, besteht das Risiko, dass Sie sich wegen einer Steuerverkürzung strafbar machen. in einem solchen Fall bleibt Ihnen nur der Stundungsantrag.

Aufgrund der aktuellen Situation besteht die begründete Hoffnung, dass die Finanzverwaltung hinsichtlich solcher Stundungsanträge sehr großzügig sind. Trotzdem ist es ratsam die Stundung sorgfältig zu begründen. Bestenfalls beinhaltet die Begründung auch, warum Sie in der Lage sind die Steuerzahlung in einigen Monaten zu leisen.

Ich hoffe ich konnte Ihnen bereits weiterhelfen und erwarte Ihre weiteren Informationen.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße
Michael Krämer
Rechtsanwalt




ANTWORT VON

(251)

Lindenallee 35A
55590 Meisenheim am Glan
Tel: 01702047283
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Michael-Kraemer-__l108500.html
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Erbrecht, Zivilrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Sozialrecht, Immobilienrecht, Versicherungsrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER