19.6.2011
von RA Marcus Schröter
Wir haben 2009 eine Eigentumswohnung erworben, die in einem noch nicht geschlossenen städtischen Sanierungsgebiet liegt. Das Haus, in dem die Wohnung belegen ist, wurde 2006 saniert (erbaut in den 80er Jahren). Wir haben die Wohnung 2007 zunächst gemietet (Erstbezug nach Sanierung), bevor wir si ...
Wohnung