Grundbucheintrag nur Stiefmutter, Testament vorhanden
vom 20.7.2015
59 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Henning, Wirtschaftsjurist / Hirschaid
Mein Vater hat mit meiner Stiefmutter, mit der er verheiratet war, vor 30 Jahren ein Testament gemacht. Darin setzten sie sich gegenseitig als Erben zu 50% und meinen Bruder und mich zu je 25% als Erben ein. Das Erbe soll für uns Kinder wirksam werden, wenn der zweite Partner verstorben ist. Niesbrauch und Verwaltung ist alles gut geregelt. Nun ist mein Vater gestorben und wir erfahren, dass er da ...