Inventar falsch - Haftet Erbe ?
vom 2.11.2004
10 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Klaus Wille / Köln
Haftungsbeschränkung auf den Nachlass ist ausgeschlossen, wenn folgende Voraussetzung erfüllt ist: Verwirkung im Rahmen der Inventarerrichtung: § 1994 Abs. 1 S. 2 BGB: Verstreichenlassen der Frist zur Inventarerrichtung; § 2005 Abs. 1 BGB: Erbe errichtet unvollständiges Inventarverzeichnis; § 2006 Abs. 1 und 3 BGB: Unbeschränkte Haftung gegenüber einem Gläubiger bei Verweigerung der Abgabe der ...