Kein Gründungszuschuss wegen Selbstkündigung
beantwortet von
Rechtsanwalt René Piper / Berlin Steglitz
Sehr geehrte Damen und Herren, zu meiner Sachlage: Ich habe zum 30.4.2014 mein unbefristetes Arbeitsverhältnis gekündigt, um mich selbstständig zu machen. Die Arbeitsagentur verhängt die übliche Sperrzeit. Meine Frage ist, ob ich den Gründungszuschuss auch erhalte, obwohl ich meine Festanstellung aus eigenem Antrieb gekündigt habe? Ich bin seit dem 01.05.2014 arbeitslos gemeldet und hatt ...