Sehr geehrter Fragesteller,
beim Gründungszuschuss ist ein Nebenverdienst von 165€ monatlich erlaubt.
Das ALG wird ggf. gekürzt, nicht der Gründungszuschuss.
Da es aber auch auf andere Faktoren wie etwa der jeweilige Zeitaufwand ankommt, sollten Sie sich vorher in Ihrem Einzelfall bei der Arbeitsagentur vor der Antragstellung beraten lassen. Das ist möglich und üblich sowie sinnvoll.
Mit freundlichen Grüßen
Draudt Rechtsanwältin