27.2.2014
von RAin Daniela Weise-Ettingshausen
Ich begann eine neue Beschäftigung am 01.01.2014.Leider hatte ich bereits am 08.01. einen MS Schub und wurde vom 09.01.-31.01. krank geschrieben. ich kündigte dieses Arbeitsverhältnis auf dringenden ärztlichen Rat zum 29.01. In diesem Zeitraum vom 01.01-08.01. bekam ich ein Grundgehalt von 480,Eur ...