Verlustvortrag bei nichtselbständiger Tätigkeit
Guten Tag, In 2010 habe ich ab 01.10.2010 bis 31.12.2010 eine nichtselbständige Tätigkeit aufgenommen. Für die Einkommensteuererklärung gilt hierbei ein Bruttoarbeitslohn ohne Sachbezüge von insgesamt 7800,00 € für 2010. Es handelt sich um eine Außendienstätigkeit und es entstanden Werbungskosten (Fahrtkosten PKW (0,30€),Bewirtungsaufwendungen, etc.) von ca. 4000,00€. Frage: Kann man di ...