von RA Dr. Holger Dinkhoff
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich habe ein Einzelunternehmen welches mit meinem Namen und dem Zusatz „Music" gegründet wurde. Also als Beispiel „MaxMustermannMusic". Im Gewerbeschein hinterlegt sind folgende Tätigkeiten: Musikproduktion, Audiobearbeitung, Audioberatung, Tonträgerverkauf. Da s ...