Ich bearbeite gerade meine Einkommensteuererklärung 2024.
Bis Ende Februar 2024 war ich bei einer Firma angestellt, diese war ab Februar 2024 Insolvent.
Nach Abruf meiner Lohnsteuerbescheinigungen (über das Programm Wiso- Steuer) habe ich festgestellt, dass ich 2 Lohnsteuerbescheinigung erhalten habe (einmal von meiner Firma und einmal vom Insolvenzverwalter). Meine Frage wäre nun, gebe ich nun nur eine Bescheinigung bei der Steuererklärung an und kann die vom Insolvenzverwalter ignorieren?
Wie ist die richtige Vorgehensweise, da das Finanzamt ja auch beide Bescheide erhalten hat.
Vielen Dank im voraus.
Sie benötigen eine einzige Lohnsteuerbescheinigung in Ihrer Steuererklärung: diejenige, die alle relevanten Beträge korrekt ausweist. Die doppelte Bescheinigung – einmal vom Arbeitgeber und einmal vom Insolvenzverwalter für denselben Zeitraum – führt sonst zu falschen Einkünften und Steuerbeträgen.
Finanzamt und Steuererklärung stützen sich idealerweise nur auf die aktuell korrigierte Bescheinigung, die jene Monate mit Insolvenzgeld korrekt behandelt. Der Steuerbescheid des Finanzamtes ist an die beinhaltete Lohnsteuerbescheinigung nicht gesetzlich gebunden – sie gilt lediglich als widerlegbarer Beweis.
Wenn beide Bescheinigungen im System erscheinen, sollten Sie die keine oder falsche Variante löschen oder nicht eintragen. Nur die korrekte Bescheinigung mit entsprechendem Bruttoarbeitslohn ohne das steuerfreie Insolvenzgeld (welches nur unter Progressionsvorbehalt erfasst wird) ist maßgeblich.
Falls das Finanzamt bereits beide Bescheinigungen erhalten hat und daraus Einkünfte berechnet wurden, die Sie nie erhalten haben, ist es sinnvoll: Widerspruch einzulegen und im Antrag zugleich Aussetzung der Vollziehung zu beantragen, um Nachzahlungen vorläufig zu verhindern.
Kurz: Ihre Steuererklärung enthält nur die richtige, berichtigte Lohnsteuerbescheinigung; die andere ignorieren. Bewahren Sie Insolvenzgeld-Bescheide der Agentur für Arbeit auf, da das Finanzamt diese zur Progressionsvorbehalt-Berechnung erhält.
Ich hoffe das hilft für die erste Einschätzung, viele Grüße und einen tollen Tag!