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Beratung 1 Wohnsitz und 2 Wohnsitz Deutschland/Frankreich

27. Februar 2025 12:51 |
Preis: 43,00 € |

Steuerrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich plane mit meiner Familie einen Umzug ins Elsass, möchte jedoch meinen ersten Wohnsitz in Deutschland behalten. Meine derzeitige Wohnung in Deutschland bleibt bestehen und steht mir weiterhin zur Verfügung, wir werden sie vor allem am Wochenende und in den Ferien benutzen mit meinen Kindern!

Ich arbeite remote für eine Firma mit Sitz in Deutschland und möchte meine Kinder weiterhin in Deutschland gemeldet lassen, da sie dort ärztlich versorgt werden und unser gesamtes soziales Umfeld dort bleibt.

Daher habe ich folgende Fragen:

1. Ist es steuerlich möglich, meinen Wohnsitz in Deutschland beizubehalten, obwohl ich mich hauptsächlich im Elsass aufhalte?
2. Welche steuerlichen Auswirkungen hat es, wenn ich meinen Wohnsitz in Deutschland behalte, aber im Elsass lebe?
3. Gibt es besondere Regelungen für die Sozialversicherung oder andere rechtliche Aspekte, die ich beachten muss?
4. Wie würde mein steuerlicher Status im Hinblick auf das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Frankreich aussehen?
5. müssen irgendwelche Formulare oder Anträge gestellt werden auch in Bezug auf Kindergeld/Krankenkasse etc?

Ich freue mich auf Ihre Einschätzung und eine Beratung zu den möglichen steuerlichen Konsequenzen.

Mit freundlichen Grüßen
Isabelle

27. Februar 2025 | 13:53

Antwort

von


(1131)
Wiesenstraße 28
90443 Nürnberg
Tel: 015785075264
Web: https://www.kanzlei-ahmadi.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:


1. Wohnsitz in Deutschland beibehalten: Es ist grundsätzlich möglich, Ihren Wohnsitz in Deutschland beizubehalten, auch wenn Sie sich hauptsächlich im Elsass aufhalten. Entscheidend ist, dass Ihnen die Wohnung in Deutschland weiterhin zur Verfügung steht und Sie diese regelmäßig nutzen, wie in Ihrem Fall an Wochenenden und in den Ferien. Dies könnte dazu führen, dass Sie in Deutschland weiterhin als unbeschränkt steuerpflichtig gelten, da Sie einen Wohnsitz im Sinne von § 8 AO haben.



2. Steuerliche Auswirkungen: Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland beibehalten, sind Sie dort unbeschränkt steuerpflichtig, was bedeutet, dass Sie Ihr weltweites Einkommen in Deutschland versteuern müssen. Da Sie jedoch im Elsass leben, könnte auch Frankreich ein Besteuerungsrecht haben. Hier greift das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und Frankreich, das Regelungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung enthält.



3. Sozialversicherung und andere rechtliche Aspekte: Da Sie remote für eine deutsche Firma arbeiten, könnten Sie weiterhin in das deutsche Sozialversicherungssystem einzahlen müssen. Es ist wichtig, die Regelungen der Sozialversicherung zu prüfen, insbesondere im Hinblick auf die EU-Verordnungen zur sozialen Sicherheit, die bestimmen, in welchem Land Sie versichert sind.



4. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA): Das DBA zwischen Deutschland und Frankreich sieht vor, dass der Wohnsitzstaat das Besteuerungsrecht hat. Da Sie in Deutschland einen Wohnsitz beibehalten, könnte Deutschland Ihr Wohnsitzstaat sein. Allerdings wird der Mittelpunkt Ihrer Lebensinteressen (z.B. familiäre und soziale Bindungen) ebenfalls berücksichtigt. Sollten diese im Elsass liegen, könnte Frankreich als Ihr Wohnsitzstaat gelten. Das DBA regelt, wie Einkünfte zwischen den beiden Ländern aufgeteilt werden.



5. Formulare und Anträge: Sie sollten prüfen, ob Sie Anträge auf unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland stellen müssen, um steuerliche Vergünstigungen und Kindergeld zu erhalten. Auch in Bezug auf die Krankenkasse könnte es notwendig sein, bestimmte Formulare einzureichen, um Ihren Versicherungsstatus zu klären.



Ich empfehle, die genauen Umstände Ihres Wohnsitzes und Ihrer Arbeitssituation mit den zuständigen Finanz- und Sozialversicherungsbehörden zu klären, um Missverständnisse zu vermeiden und sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind.


Mit freundlichen Grüßen

Dr. Milad Ahmadi
Rechtsanwalt


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