Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
1. Wohnsitz in Deutschland beibehalten: Es ist grundsätzlich möglich, Ihren Wohnsitz in Deutschland beizubehalten, auch wenn Sie sich hauptsächlich im Elsass aufhalten. Entscheidend ist, dass Ihnen die Wohnung in Deutschland weiterhin zur Verfügung steht und Sie diese regelmäßig nutzen, wie in Ihrem Fall an Wochenenden und in den Ferien. Dies könnte dazu führen, dass Sie in Deutschland weiterhin als unbeschränkt steuerpflichtig gelten, da Sie einen Wohnsitz im Sinne von § 8 AO haben.
2. Steuerliche Auswirkungen: Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland beibehalten, sind Sie dort unbeschränkt steuerpflichtig, was bedeutet, dass Sie Ihr weltweites Einkommen in Deutschland versteuern müssen. Da Sie jedoch im Elsass leben, könnte auch Frankreich ein Besteuerungsrecht haben. Hier greift das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und Frankreich, das Regelungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung enthält.
3. Sozialversicherung und andere rechtliche Aspekte: Da Sie remote für eine deutsche Firma arbeiten, könnten Sie weiterhin in das deutsche Sozialversicherungssystem einzahlen müssen. Es ist wichtig, die Regelungen der Sozialversicherung zu prüfen, insbesondere im Hinblick auf die EU-Verordnungen zur sozialen Sicherheit, die bestimmen, in welchem Land Sie versichert sind.
4. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA): Das DBA zwischen Deutschland und Frankreich sieht vor, dass der Wohnsitzstaat das Besteuerungsrecht hat. Da Sie in Deutschland einen Wohnsitz beibehalten, könnte Deutschland Ihr Wohnsitzstaat sein. Allerdings wird der Mittelpunkt Ihrer Lebensinteressen (z.B. familiäre und soziale Bindungen) ebenfalls berücksichtigt. Sollten diese im Elsass liegen, könnte Frankreich als Ihr Wohnsitzstaat gelten. Das DBA regelt, wie Einkünfte zwischen den beiden Ländern aufgeteilt werden.
5. Formulare und Anträge: Sie sollten prüfen, ob Sie Anträge auf unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland stellen müssen, um steuerliche Vergünstigungen und Kindergeld zu erhalten. Auch in Bezug auf die Krankenkasse könnte es notwendig sein, bestimmte Formulare einzureichen, um Ihren Versicherungsstatus zu klären.
Ich empfehle, die genauen Umstände Ihres Wohnsitzes und Ihrer Arbeitssituation mit den zuständigen Finanz- und Sozialversicherungsbehörden zu klären, um Missverständnisse zu vermeiden und sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Milad Ahmadi
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