Sehr geehrter Fragesteller,
Vielen Dank für die eingestellte Frage. Diese möchte ich aufgrund ihrer Sachverhaltsangaben und in Ansehung des Einsatzes wie folgt beantworten.
zu 1.) Eine Steuerpflicht würde sich aus § 1 EStG
für natürliche Personen bzw. aus § 1 KStG
für Körperschaften ergeben. Beiden Vorschriften inne wohnend ist das Tatbestandsmerkmal des Wohn- bzw. Geschäftssitzes im Inland.
Das Inland wird in den genannten Vorschriften definiert als zum Inland im Sinne dieses Gesetzes gehört auch der der Bundesrepublik Deutschland zustehende Anteil am Festlandsockel.
Nach Ihrer Darstellung verfügen Sie nicht über einen Wohnsitz (§ 8
Abgabenordnung – AO) oder gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO
) in Deutschland. Mit der Folge, dass Sie in Deutschland nicht unbeschränkt steuerpflichtig sind.
Eine beschränkte Steuerpflicht für deutsche Staatsangehörige, die im Inland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt haben UND zu einer inländischen Körperschaft in einem Dienstverhältnis stehen und dafür Arbeitslohn beziehen, ergibt sich aus § 1 Abs. 2 EStG
.
Danach würde eine Steuerpflicht für Sie in Deutschland entfallen. Aus Ihren Schilderungen entnehme ich jedoch, dass Sie so richtig gar keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in irgendeinem Land der Welt haben.
Hier ist Vorsicht geboten, da die Auslegung des Begriffes „gewöhnlicher Aufenthalt" von den Behörden und Gerichten recht weit gefasst wird und Sie im Notfall nachzuweisen hätten in einem Land der Welt unbeschränkt steuerpflichtig zu sein.
Ihre Firma hat ihren Sitz an den Seychellen und unterliegt damit keiner steuerlichen Verpflichtung gegenüber dem deutschen Staat nach § 1 KStG
.
zu 2.) Die Einnahmen Ihrer Firma, soweit es sich um eine juristische Person handelt, sind nicht in Deutschland aufgrund des Firmensitzes außerhalb des Inlandes erklärungspflichtig.
Ihr persönliches Einkommen ist nur insoweit gegenüber den deutschen Finanzbehörden erklärungspflichtig, als dass die o.g. Voraussetzungen erfüllt waren, also bis zum Tag der Ausreise aus Deutschland.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Wehle, Rechtsanwalt
Achtung Archiv
Diese Antwort ist vom 31.05.2013 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen
Diese Antwort ist vom 31.05.2013 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen