Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Aufgrund des sehr dürftigen Sachverhaltes kann hier nur spekuliert werden:Kann es sein, dass die Firmen ein "Abkommen" untereinander haben, dass die
Lieferanten die Umsatzsteuer für die Mitarbeiter zahlen oder es sich
allesamt um Kleinbetragsrechnungen (nicht über 150,--€) handelt und kein gesonderter
Steuerausweis erfolgt? Werden denn Quittungen ausgestellt?
Zudem gibt es die Möglichkeit das bei Sachzuwendungen der Arbeitgeber die Steuer übernimmt.
Ob W eine Steuerhinterziehung begangen hat, hängt m.E. davon ab, ob die Warenverkäufe in der Umsatzsteuererklärung korrekt deklariert wurden.
Ohne Einsichtnahme in die Unterlagen, kann man nicht abschließend etwas beurteilen.
Herr A ist m.E. nicht strafrechtlich belangbar; dies setzt ein irgendwie geartetes Wissen und Wollen voraus.
Ihrem Arbeitgeber obliegt es, die steuerlichen Pflichten korrekt zu erfüllen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Hermes, Rechtsanwalt