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Betriebsprüfung FA / neue Firma

5. Juli 2007 11:09 |
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Steuerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter

Guten Tag!
Leider ließ sich der Betreff schlecht formulieren.
Mein Partner war Gesellschafter einer OHG, die aufgelöst wurde. Aufgrund von Unstimmigkeiten wird nun vom Finanzamt eine Betriebsprüfung durchgeführt. Wir wissen, dass wir uns nichts zu Schulde kommen lassen haben. Trotzdem existieren diese Unstimmigkeiten und ich mache mir natürlich Sorgen. Und bei mehreren Partnern kann man sich letztendlich bei den anderen nie 100%ig sicher sein. Nun ist es so, dass sich mein Partner wieder selbständig gemacht hat. Wie ist der allgemeine weitere Verlauf, wenn diese FA-Prüfung schlimmstenfalls zu unseren ungunsten verläuft - Anklage, Bußgeld??? Was passiert mit unserer jetzigen Firma, die natürlich unsere Existenz bedeutet?

Sehr geehrte(r) Fragende(r),

sofern Sie wissen, dass bisher Steuern in Folge unzutreffender Anmeldungen unrichtig/zu niedrig festgesetzt worden sind, können Sie, bevor die Betriebsprüfung begonnen hat, ein Strafverfahren verhindern, indem Sie eine entsprechenden Änderungsmittelung bzw. berichtigte Steuererklärung dem FA vor Beginn der Prüfung einreichen.

Sofern Sie nur unsicher sind, ob alles richtig gelaufen ist, sollten Sie die BP abwarten.
Ein Strafverfahren gegen den dafür ursächlichen Gesellschafter lässt sich dann ggf nicht verhindern, wobei die Erfahrung grds. zeigt, dass ein Strafverfahren durch entsprechende Mitwirkung eines steuerlichen Beraters häufig verhindert werden kann.
Ab Beginn würde ich daher wirklich zur Einschaltung eines Steuerberaters raten, da dieser ggf. einen Vergleich schließen oder die Unstimmigkeiten aufklären kann.

Sollte das alles nicht möglich sein, dann könnte ggf. ein Steuerstrafverfahren eingeleitet werden, das dann mit eienr Geld- oder Haftstrafe enden kann - je nachdem, um was für Unstimmigkeiten es sich handelt.

Dabei käme es darauf an, inwieweit Ihr Partner etwas von den Unstimmigkeiten wusste oder aber wissen konnte (Beihilfe, Mittäterschaft etc.).

Wenn die Handlungen ausschließlich auf das Handeln des anderen GF beruhten, haben Sie ggf. bei eienr Steuernachzahlung einen zivilrechtlichen Anspruch auf Schadensersatz gegenüber dem anderen Partner.

Ich hoffe, Ihnen ersteinmal weitergholfen zu haben.

Sollten Sie steuerliche Beratung benötigen, können Sie sich gerne an mich wenden, da meine Kanzlei sowohl Rechts- als auch Steuerberatung anbietet.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. C. Seiter

Rückfrage vom Fragesteller 5. Juli 2007 | 14:19

Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Sie haben mir schon sehr weitergeholfen. Können Sie mir noch die Frage beantworten, ob im Falle eines Steuerstrafverfahrens mein Partner noch berechtigt wäre, seine jetzige Firma zu leiten oder müßte er sie aufgeben. Das ist halt meine größte Sorge.
Leider kann ich den Rahmen bisher nicht abschätzen, da immer nur von "Unstimmigkeiten" gesprochen wird. Ich hoffe natürlich, dass es sich dabei um klärbare Sachverhalte handelt.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 5. Juli 2007 | 14:41

die Fima muss er naürlich nicht aufgeben. Dies wäre nur im Fall einer Haftstrafe der Fall, aber davon gehe ich nicht aus (Ersttäter?). Wenn überhaupt käme bei Ersttätern eine Geldstrafe in Betracht, die sich an Höhe der hinterzogenen Steuer und den derzeitigen Einkommensverhältnissen orientiert, sodass er auch finanziell die Firma weiterleiten kann.

Aber das Steuerstrafverfahren wäre wirklich das Schlimmste.

Ich halte Ihnen die Daumen.

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