Erbmasse Fahrzeug
vom 20.4.2023
für 40 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Sehr geehrte Damen und Herren, fplgende Frage: Zur Erbmasse gehört also das gesamte Vermögen des Erblassers. Dabei beinhaltet dieses neben Geldmitteln auch evtl. Grundbesitz oder andere Wertgegenstände. Deshalb sind auch Bankkonten, Bargeld, Aktien, Immobilien, Fahrzeuge und persönliche Gegenstände immer Teil der Erbmasse. Soweit die Theorie... Die Erbgemeinschaft besteht aus drei Pers ...