Zu Frage 1:
Ein Erbschein für Ihre verstorbene Frau und einen separaten Erbschein für die Schwiegermutter sind erforderlich, da es sich um zwei unterschiedliche Erbfälle handelt. Sie und Ihr Stiefsohn können einen Erbschein für Ihre Frau beantragen, um deren Erbe zu regeln. Für das Erbe der Schwiegermutter müsste ein separater Erbschein beantragt werden, da Ihre Frau als Alleinerbin in Betracht kommt. Da sie jedoch verstorben ist, treten Sie und Ihr Stiefsohn als Erben Ihrer Frau in deren Erbposition ein.
Zu Frage 2:
Da das Fahrzeug von Ihrer Frau finanziert wurde und Sie nun als Erbe in ihre Rechtsposition eintreten, sind Sie für die Abwicklung des Kredits verantwortlich. Sie können das Fahrzeug zurückgeben, um die finanzielle Belastung zu reduzieren. Der Erbteil Ihres Stiefsohnes kann nicht einfach zurückgehalten werden, um den Kredit zu begleichen. Die Erbengemeinschaft muss gemeinsam über die Verwaltung und Verteilung des Nachlasses entscheiden.
Zu Frage 3:
Sie können das Erbe Ihres Stiefsohnes nicht ohne Weiteres zurückhalten, um Ihre finanziellen Verpflichtungen zu decken. Die Erbengemeinschaft muss den Nachlass ordnungsgemäß verwalten und verteilen. Es wäre ratsam, mit Ihrem Stiefsohn eine einvernehmliche Lösung zu finden, insbesondere da Sie ein gutes Verhältnis haben. Eine schriftliche Vereinbarung könnte hier hilfreich sein, um Missverständnisse zu vermeiden.
Antwort
vonRechtsanwalt Mathias Schulze
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