Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage, wie folgt:
Zunächst einmal gehe ich davon aus, dass Sie bereits einen Erbschein beantragt haben. Falls nicht, sollten Sie dies beim für Sie zuständigen Amtsgericht erledigen.
Auskunft von den Banken bekommen Sie immer nur zum Zeitpunkt des Todes, weil dies der für die Nachlassermittlung maßgebliche Zeitpunkt ist, denn zu Lebzeiten durfte Ihre Mutter mit Ihrem Eigentum grds. verfahren, wie es ihr beliebte, eben auch Schenkungen vornehmen.
Was jedoch für Sie relevant werden kann, sind sogenannte Pflichtteilsergänzungsansprüche, die dann zum Tragen kommen, wenn Schenkungen in den letzten 10 Jahren stattgefunden haben, die jetzt Ihren Anspruch schmälern. Hier sollten Sie von den Beschenkten (Pflegerin/Freundin) Auskunft verlangen, wann die Schenkung stattgefunden hat. Ggf. lohnt sich ein Blick ins Grundbuch.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen, und wünsche Ihnen für Ihr weiteres Vorgehen viel Erfolg.
Mit freundlichen Grüßen,
Rechtsanwältin Müller
14. Juni 2023
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13:04
Antwort
vonRechtsanwältin Yvonne Müller
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