KV-Abrechnung in der EDV gelöscht
vom 2.7.2006
100 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Elmar Dolscius / Kronberg
3.Quartal 03 (ein sehr schwaches) wurde komplett in der EDV gelöscht. DaSi´s haben den Fehler mit gespeichert. KV wurde darüber informiert. Hat nach Fehlermeldung und wiederholter Erklärung,dass Abrechnung nicht geht, mit Fristsetzung von 4 Wo. jegliche Vergütung der erbachten Leistung ausgeschlagen. Zuständiger Richter am Sozialgericht Essen bestätigt die Auffassung der KV, dass "ordnungsgemäße" ...