Erbrecht Vorabauszahlung eines Erbteils
vom 29.7.2024
für 30 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Wehle / Aachen
Hallo, Vater verstorben. hat außer Immobilie auch Guthaben bei der Bank! Ich habe Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus! Gesetzliche Erbfolge, habe noch einen Bruder, also 50/50 Erbengemeinschaft. Jetzt die Frage: Darf ich mir einen Teil, unter 50%, des mir zustehenden Guthabens selber auszahlen (überweisen), ohne meinen Miterben (Bruder) vorher zu fragen? Vielen Dank für die Beantwortung mein ...