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Erbrecht: Testament

24. Juli 2024 20:39 |
Preis: 30,00 € |

Erbrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Mein Großvater väterlicherseits ist vor gut 30 Jahren verstorben und hatte ein relatives Vermögen vererbt (Immobilie plus). Ich war damals ein Kind und habe etwas Bargeld und ein paar Sachwerte geerbt. Der Hauptteil des Erbes ging an seine zwei Ehefrau (nicht meine Großmutter).
Diese teilte mit mit, dass sie als sogenannte Vorerbin eingesetzt sei.
Sie teilte mir sowie anderen Verwandten mit, dass für mich gesorgt sei und ich etwas „zu erwarten habe".

Auch sie ist vor einigen Jahren verstorben und ich habe mich auch nicht um das Thema Erben gekümmert. Erst dachte ich „man wird sich schon bei mir melden" und dann habe ich das Thema aus den Augen verloren.

Gibt es eine Möglichkeit zu prüfen ob ich im damaligen Testament (ca. 30 Jahre her) eingesetzt wurde und ist es überhaupt möglich, dass dieses nicht eingehalten wurde?

Welche Möglichkeiten hätte ein Anwalt mir bei diesem Fall zu helfen?

24. Juli 2024 | 21:11

Antwort

von


(849)
Alte Schmelze 16
65201 Wiesbaden
Tel: 0611-13753371
Web: https://deutschland-schulden.de
E-Mail:

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

wenn Sie tatsächlich Erbe geworden sind, dann gilt dies direkt an dem Zeitpunkt des Todes des Erblassers, siehe § 1922 BGB.

Zitat:
§ 1922 Gesamtrechtsnachfolge
(1) Mit dem Tode einer Person (Erbfall) geht deren Vermögen (Erbschaft) als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen (Erben) über.
(2) Auf den Anteil eines Miterben (Erbteil) finden die sich auf die Erbschaft beziehenden Vorschriften Anwendung.


Allerdings wäre es mangels leiblicher Verwandtschaft zu der Steifgroßmutter erforderlich, dass es ein Testament gibt in dem der Großvater erst seine neue Ehefrau als Erbin eingesetzt hat und Sie dann als Nacherben. Man kann ein solches Testament durch einen Notar erstellen lassen oder selbst handschriftlich verfassen und in beiden Fällen wäre es möglich, dieses beim Amtsgericht zu hinterlegen. Dann würde das Amtsgericht im Todesfall den dort genannten Erben, also Sie, informieren. Ein Testament welches nur zu Hause verwahrt wird ist natürlich auch wirksam, aber wenn dieses nicht an das Amtsgericht übermittelt wird, dann wird es bei der gesetzlichen Erbfolge bleiben und die Kinder bzw. andere Verwandte der Steifgroßmutter werden zu den Erben. Dies birgt natürlich auch das Risiko, dass ein solches Testament dann "verschwindet", weil man vielleicht selbst Erbe werden möchte oder einfach zusammen mit anderen Papieren im Müll landet, weil es bei der Räumung der Wohnung einfach übersehen wurde.

Sie können sich jetzt an das Amtsgericht wenden, in dessen Bezirk die Stiefgroßmutter bzw. der Großvater verstorben sind und sich dort nach einem Testament erkundigen. Wenn dort nichts vorliegt wäre dann zu überlegen, wo dieses Testament ansonsten sein könnte oder ob es vielleicht jemanden gibt, der das Testament zumindest mal gesehen hat und Ihre Erbeinsetzung bezeugen kann. Für den weiteren Verlauf kann es dann sinnvoll sein, einen Anwalt einzuschalten, der die ganzen Schritte begleitet bzw. für Sie erledigt.


Ich hoffe damit Ihre Frage zufriedenstellend beantwortet zu haben und wünschen Ihnen noch einen schönen Abend.

Mit freundlichen Grüßen,
RA Fabian Fricke


ANTWORT VON

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