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Todesfall, Erbschaftssteuer

18. Juli 2024 16:16 |
Preis: 40,00 € |

Erbrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Mein Bruder ist im Alter von 59 Jahren am 19. 6. gestorben, er war unverheiratet und kinderlos. Als Erben gibt es unsere Mutter, meine Schwester und mich. Abgesehen von der Trauer sind wir völlig hilflos in ganz praktischen Fragen:

Wir haben keinen Zugriff auf seinen PC und sein Handy, wissen aber, dass er bei einer oder mehreren Banken ein Depot und Konto hatte. Auch für meine Mutter hat er ein Depot mit Wertpapieren angelegt.
1. Wie bekommen wir Auskunft von der Bank und Zugriff auf seine Konten und das Depot?
2. Wie bekommen wir Zugriff auf das von ihm im Namen meiner Mutter geführten Depot?
3. Müssen wir auf jeden Fall einen Erbschein beantragen?

4. Mein Bruder hat vermutlich ca. 300000-400000 Euro in Wertpapieren und ein relativ neues Auto im Wert von ca 40000 Euro hinterlassen. Als Erben gibt es meine 95-jährige Mutter, meine Schwester und mich. Meine Mutter überlegt, das Erbe auszuschlagen. Wäre es aus wirtschaftlichen Gründen günstiger, das zu tun? Wenn Sie jetzt erbt, zahlt sie auf ihren Erbteil wenig Steuern, weil Sie in grader Linie verwandt ist und 100000 Euro Freibetrag hat, sie wird aber in absehbarer Zeit an meine Schwester und mich weitervererben, und da ist zu erwarten, dass wir jeweils ca 500000 Euro erben und einen viel höheren Steuersatz zahlen müssen, als wenn wir jetzt den Anteil meiner Mutter am Erbe meines Bruders miterben.

Vielen Dank im Voraus, mit freundlichen Grüßen

18. Juli 2024 | 16:52

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst möchte ich Ihnen mein Beileid ausdrücken.

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Zu Ihren Fragen:

1. Um Auskunft von der Bank zu erhalten und Zugriff auf die Konten und das Depot Ihres verstorbenen Bruders zu bekommen, müssen Sie sich als Erben ausweisen. Dies geschieht in der Regel durch Vorlage eines Erbscheins, den Sie beim zuständigen Nachlassgericht beantragen können. Alternativ kann auch ein notariell beglaubigtes Testament als Nachweis dienen oder jedenfalls eines, welches vom Nachlassgericht eröffnet wurde.

2. Bezüglich des Depots, das Ihr Bruder im Namen Ihrer Mutter geführt hat, sollten Sie sich direkt an die Bank wenden. Da das Depot auf den Namen Ihrer Mutter läuft, sollte sie grundsätzlich Zugriff darauf haben. Sollte es Probleme geben, könnte auch hier ein Erbschein hilfreich sein.

3. Ob Sie einen Erbschein beantragen müssen, hängt von den konkreten Umständen ab. In einigen Fällen verlangen Banken einen Erbschein als Nachweis, dass Sie tatsächlich Erbe sind. Wenn es jedoch ein Testament gibt, das von einem Notar beglaubigt wurde oder aber ein handgeschriebenes vorliegt, das keine offensichtlichen Zweifel birgt, kann dies unter Umständen ausreichen. Wichtig ist die Eröffnung durch das Nachlassgericht.

4. Die Frage, ob es aus wirtschaftlichen Gründen sinnvoll wäre, wenn Ihre Mutter das Erbe ausschlägt, lässt sich nicht pauschal beantworten und sollte einem Anwalt für Erbrecht besprochen werden. Grundsätzlich ist es richtig, dass Ihre Mutter als Ehegatte einen Freibetrag von 500.000 Euro hat, während Sie und Ihre Schwester als Kinder jeweils einen Freibetrag von 400.000 Euro haben. Wenn Ihre Mutter das Erbe annimmt und später an Sie weitervererbt, könnte es also sein, dass Sie mehr Erbschaftssteuer zahlen müssen. Allerdings gibt es viele Faktoren, die hier eine Rolle spielen, wie z.B. die Höhe des Erbes und die persönlichen Verhältnisse der Beteiligten.

Daher ist eine individuelle Beratung unerlässlich.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Daniel Hesterberg

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