„Vermögensausgleich: für Eltern gekaufte Wohnung"
vom 24.6.2014
90 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Jörg Klepsch / Wiesbaden
Eine von meinen Eltern bewohnte Mietwohnung wurde 2005, durch den Eigentümer, meinen Eltern zum Kauf angeboten. Durch Übertragung ihres Vorkaufsrechts an mich, wurde die Wohnung dann von mir für 104T€ gekauft. Diese Wohnung sollte mein Erbe meiner Eltern an mich darstellen, wobei mein Bruder ähnlich bedacht wurde. Vorab haben meine Eltern und ich schriftlich vereinbart, dass meine Eltern sämtlich ...