Sehr geehrte Ratsuchende,
dem Sohn steht ein Unterhaltsanspruch gegen beide Elternteile zu, welches nach deren Einkommen anteilig berechnet wird. Sind beide Elternteile nicht leistungsfähig, sollte der Antrag auf Grundsiocherung gestellt werden.
Sollte Kindergeld - siehe unten - gezahlt werden, würde das als Einkommen des Sohnes angerechnet werden, sodass unbedingt ein Anztrag auf Abzweigung gestellt werden muss. Auch dazu gibt es dann Anträge, die der Sohn stellen muss.
Ein KIndergeldanspruch steht nicht dem Sohn zu, sondern stets einem Elternteil. Diese - also auch Sie - können und sollten den Antrag stellen, was auch Online möglich ist. Dazu verweise ich auf den hilfreichen Link
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/infos-rund-um-kindergeld/kindergeld-fuer-kinder-mit-behinderung
Dort ist genau beschrieben, welche Unterlagen und Erklärungen beigebracht werden müssen.
Über die Familienkasse kann dann auch in Erfahrung gebracht werden, ob und für welchen Zeitraum bereits Kindergeld gezahlt worden ist.
Hier sollte über das Amtsgericht unbedingt Beratungshilfe beantragt werden, damit dann für den Sohn ein Anwalt vor Ort aufgesucht werden kann, um die Unterhaltsansprüche und Ansprüche der Sozialleistungen anhand aller genauer Daten durchsetzen kann.
Da bedeiutet für Ihre Fragen:
1. Kann der Sohn ohne Zustimmung des Vaters Kindergeld beantragen?
Ein Elternteil kann das auch ohne Zustimmung des Vaters, also Sie.
2. Sollte der Vater nach der Einstellung des Unterhalts die Kindergeldzahlungen abgemeldet haben, ist dann der Kindergeldanspruch dauerhaft erloschen, zumindest wenn dieses Geld zum Sohn umgeleitet werden soll?
Nein; aber zwischen Abmeldung und Neuanmeldung ist der Anspruch nicht gegeben; daher sollte die Beantragung sehr schnell erfolgen.
3. Sollte der Vater weiterhin Kindergeld beziehen, kann der Sohn dieses dann ohne Zustimmung des Vaters auf sich umlenken?
Ja, es muss Abzweigung beantragen.
4. Sollte der Vater durchgehend Kindergeld bezogen haben, kann der Sohn dieses dann für den Zeitraum seit der Unterhaltseinstellung von ihm einfordern?
Nein
5. Kann der Sohn ohne Zustimmung des Vaters feststellen, ob und wer für ihn wann Kindergeld erhält / erhalten hat?
Ja, über die Familienkasset.
6. Was wäre eine sinnvolle Vorgehensweise, wenn man berücksichtigt, dass der Vater nicht unnötig verärgert werden soll, um keinen Anlass zu Erbkürzungen zu geben?
Über die Beratungshilfe einen Anwalt vor Ort nehmen; vorab den Kindergeldanspruch und die Abzweigung stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Bohle
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Web: https://www.ra-bohle.de
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Herzlichen Dank für die ausführliche Antwort, die meine Fragen fast vollständig klärt. Eine kurze Nachfrage: Entschuldigung für die missverständliche Formulierung. Ich schreibe nicht als Elternteil. Die Mutter ist seit Jahr(zehnt)en ohne Kontakt, hat einen Vormund und ihr genauer Wohnort ist unbekannt.
Kann der Sohn oder ich als Hilfsperson dieser beiden Anträge stellen ohne Einbindung irgendeines Elternteils?
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für die Klarstellung.
Unter dieser Bedingung, da der Aufenthalt der Mutter nicht bekannt ist, kann der Sohn die Anträge stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg