Volljährigenunterhalt für Kind
beantwortet von
Rechtsanwältin Wibke Türk / Norderstedt
Die Tochter meines Lebensgefährten ist im März 1993 geboren. Sie hat im Jahr 2012 das Abitur gemacht und war dann für ca. 10-11 Monate als Aupair in den USA. Ab September 2013 will sie studieren. Nach unserem Kenntnisstand besteht daher nun ein Unterhaltsanspruch an beide Eltern, d. h. an Vater und Mutter, und dieser wird nach den entsprechenden Einkünften berechnet. Je nach Höhe der Einkü ...