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Wohnkosten nach Trennung

15. Juni 2025 17:32 |
Preis: 50,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von


20:53

Guten Tag,
ich bräuchte bitte anwaltlichen Rat.
Die Situation ist leider sehr kompliziert und speziell.
Ich bin vor 20 Jahren zu meinem Partner gezogen. Er besitzt ein 2 Familienhaus (noch nicht abbezahlt). Wir lebten zusammen in der Wohnung im EG (ca. 65qm, 3Zi, Küche, Bad) und haben diese auch zusammen eingerichtet, ein Teil der Möbel und Haushaltsgeräte gehört ihm, ein Teil mir. Die Wohnung im OG (ca. 60qm, ebenfalls 3 Zi, Küche, Bad) stand eigentlich die letzten Jahre leer (ist aber möbliert, ein Teil gehört ihm, ein Teil mir) aber ich nutzte 2 Zimmer für mein Kleingewerbe mit dem ich meine Rente aufbesserte um mehr für unseren gemeinsamen Lebensunterhalt beitragen zu können. Er hat einen gut bezahlten Job (4500€ brutto), ich eine kleine Rente (580€ + 0-300€ aus dem Kleingewerbe). Wir haben zusammen einen alten kranken und leider sehr pflegebedürftigen Hund. Mein Partner hat sich von mir getrennt und ist in die Wohnung ins OG gezogen, damit ich es mit dem Hund einfacher habe. Ich habe mein Arbeitszeug und meine privaten Sachen runter geräumt, bzw bin zum Teil noch dabei und seine privaten Sachen hoch. Die Möbel haben wir allerdings so gelassen, das heisst jeder nutzt nun eigene Möbel aber auch die des anderen. Der Hund lebt 24/7 bei mir, morgens kommt mein Ex und kümmert sich eine halbe Stunde um ihn. Abends bringt er ihn nochmal in den Garten, ca. 5 Min. Und wenn er frei hat oder am Wochenende fährt er ihn ab und zu mal 1 Std spazieren. Durch die viele Pflege die er braucht ist es mir leider kaum mehr möglich zu arbeiten, außerdem geht es mir durch die Trennung sehr sehr schlecht. Er hat Schulden bei mir (Geld das ich ihm zum Teil geliehen habe, zum Teil hat er es mir unterschlagen) und es gibt bereits eine neue Frau die er datet. Der Hund kostet im Monat ca. 150€ Tierarzt was wir 1 zu 1 teilen, auch das Futter und was er sonst noch braucht. In der Wohnung kann ich erstmal bleiben aber wir sind uns da mit allem nicht einig und deshalb bräuchte ich Rat was und wie möglich wäre. Einen Mietvertrag habe ich nicht, bin ihm 2 Monate hinterhergelaufen und habs dann aufgegeben. Geld für Wohnen und den Verbrauch (Nebenkosten) möchte er mit seinen Schulden verrechnen (weil er damit am besten raus kommt). Alles läuft hier noch auf ihn, Strom, Telefon, Internet, usw. Es gibt hier für Wasser und Heizung keinen eigenen Zähler (nur fürs ganze Haus) und der Strom ist extra, da ist bei dieser Wohnung aber auch der Keller (inkl. Heizung) und das Treppenhaus mit bei. Außerdem macht er sich hier Kaffee, benutzt meine Waschmaschine und den Trockner, das Internet über WLan mit, usw. Es ist deshalb schwierig zu sagen wie viel ich verbrauche und was ich bezahlen soll. Und einfach eine Summe festgelegt fühlt sich jeder über den Tisch gezogen. Welche Möglichkeiten habe ich denn ohne Mietvertrag und ohne eigene Zähler? Kann ich hier bleiben oder darf er mich jederzeit vor die Tür setzen? Muss ich, bzw was muss ich bezahlen? Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen.
Vielen Dank

15. Juni 2025 | 17:53

Antwort

von


(174)
Teerhof 59
28199 Bremen
Tel: 0421 83066384
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Deniz-Altundag-__l108683.html
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Sehr geehrte Fragestellerin,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

1. Wohnrecht: Da Sie keinen Mietvertrag haben und Ihr Partner der alleinige Eigentümer des Hauses ist, haben Sie grundsätzlich kein gesetzliches Recht, in der Wohnung zu bleiben, wenn er Sie auffordert, auszuziehen. Dies ergibt sich aus den allgemeinen Grundsätzen des Eigentumsrechts, wonach der Eigentümer das Recht hat, über sein Eigentum zu verfügen. Allerdings kann er Sie nicht ohne Weiteres sofort vor die Tür setzen. Er müsste Ihnen eine angemessene Frist zum Auszug gewähren, die sich nach den Umständen des Einzelfalls richtet. In der Regel wird eine Frist von mehreren Wochen als angemessen angesehen, insbesondere wenn Sie schon lange dort wohnen und es sich um Ihre Hauptwohnung handelt.

2. Kostenaufteilung: Da es keine separaten Zähler für Wasser und Heizung gibt und der Strom für das gesamte Haus abgerechnet wird, ist eine genaue Aufteilung der Kosten schwierig. In solchen Fällen ist es üblich, eine pauschale Vereinbarung zu treffen, die auf einer fairen Schätzung des Verbrauchs basiert. Da Ihr Partner weiterhin das Internet und andere Einrichtungen mitnutzt, sollte dies bei der Kostenaufteilung berücksichtigt werden. Eine Möglichkeit wäre, die Kosten anteilig nach der Wohnfläche oder der Anzahl der Personen im Haushalt zu verteilen.

3. Schulden: Wenn Ihr Partner Schulden bei Ihnen hat, sollten Sie versuchen, diese schriftlich festzuhalten und eine Rückzahlungsvereinbarung zu treffen. Wenn er die Schulden mit den Wohnkosten verrechnen möchte, sollten Sie sicherstellen, dass dies schriftlich festgehalten wird und dass die Verrechnung fair und transparent erfolgt.

4. Hund: Da Sie beide für den Hund sorgen und die Kosten teilen, sollten Sie auch hier eine klare Vereinbarung treffen, wie die Pflege und die Kosten in Zukunft gehandhabt werden sollen.

Insgesamt wäre es ratsam, alle Vereinbarungen schriftlich festzuhalten, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Wenn eine einvernehmliche Lösung nicht möglich ist, könnte eine Mediation helfen, um eine faire und für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rückfrage vom Fragesteller 15. Juni 2025 | 20:05

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Altundag,

vielen Dank für Ihre Beantwortung meiner Fragen.

Mit einem Mietvertrag könnte er mich aber nicht einfach auf die Straße setzen? Oder kann er trotzdem jederzeit kündigen?

Die Miete und die Nebenkosten muss ich auch ohne Mietvertrag bezahlen? Ich kann ihn also nicht mit Aussetzen der Zahung dazu bringen mir doch einen Mietvertrag zu geben?

Ohne Mietvertrag kann ich ja auch nicht beim Sozialamt um Unterstützung bitten, ich muss dort ja auch etwas vorlegen und für alles komplett alleine zu bezahlen reicht meine Rente leider nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 15. Juni 2025 | 20:53

Vielen Dank für Ihre Nachfrage. Diese beantworte ich wie folgt:

1. Kündigungsschutz mit Mietvertrag

Mit einem Mietvertrag besteht Kündigungsschutz. Ihr Ex-Partner kann dann nicht jederzeit und ohne Grund kündigen. Eine Kündigung ist nur aus den gesetzlich vorgesehenen Gründen (z.B. Eigenbedarf, Pflichtverletzung) und unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen möglich. Ein „einfaches Raussetzen" ist dann ausgeschlossen. Im Idealfall sollten Sie einen schriftlichen Mietvertrag zu Beweiszwecken schließen.

2. Zahlungspflicht ohne Mietvertrag

Auch ohne schriftlichen Mietvertrag kann durch schlüssiges Verhalten ein Mietverhältnis entstehen. Wenn Sie für das Wohnen regelmäßig zahlen oder eine Nutzungsentschädigung vereinbart ist, sind Sie zur Zahlung verpflichtet. Die Höhe richtet sich nach der Vereinbarung oder der ortsüblichen Miete.
Ohne jegliche Vereinbarung (reines Wohnen aus Gefälligkeit) besteht keine Zahlungspflicht, aber auch kein Kündigungsschutz – Ihr Ex-Partner könnte dann jederzeit mit angemessener Frist den Auszug verlangen.

3. Druckmittel Mietzahlung

Das Einstellen der Zahlungen ist rechtlich nicht geeignet, um einen schriftlichen Mietvertrag zu erzwingen. Im Gegenteil: Sie riskieren, dass Ihr Ex-Partner Sie zum Auszug auffordert oder – bei bestehendem Mietverhältnis – sogar fristlos kündigt (§ 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB).

4. Nachweis für das Sozialamt

Das Sozialamt verlangt regelmäßig einen Nachweis über die Unterkunftskosten (z.B. Mietvertrag, Quittungen). Ohne Mietvertrag ist es schwierig, Leistungen für Unterkunft und Heizung zu erhalten (§ 22 SGB II). Sie sollten versuchen, zumindest eine schriftliche Vereinbarung oder Zahlungsbelege zu erhalten.


Mit freundlichen Grüßen

Altundag
Rechtsanwalt

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