Gesteigerte Erwerbsobliegenheit im Trennungsjahr bei Mangelfall?
vom 7.10.2013
53 €
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von
Rechtsanwalt Tobias Rösemeier / Magdeburg
Guten Tag, ich lebe getrennt von meiner Frau und befinde mich im 2. Monat des Trennungsjahres. Unsere zwei Kinder (6 und 10 Jahre) betreuen wir im gegenseitigen Einvernehmen abwechselnd (50:50). Bei den jetzt anstehenden Unterhaltsberechnungen stellt sich folgende Frage: Mein Nettoeinkommen (Arbeit halbtags (50%)): 1400 Euro Nettoeinkommen meiner Frau (Vollzeit): 3600 Euro Nach der D ...