Gilt für den Ehegattenunterhalt das Einkommen in der Besoldungsgruppe, die ich zum Zeitpunkt der Tre
21.09.2006 14:14
| Preis:
***,00 € |
Sehr geehrte Damen und Herren.
Ich habe zwei Fragen zu möglichen Veränderungen des Ehegattenunterhalts nach der Scheidung.
Zur Situation :
Geschieden seit 12/2005, getrennt offiziell (steuerrechtlich) seit Februar 2004, real (nachweisbar, da andere Wohnung und Partnerschaft) seit Januar 2001.
Ich zahle Unterhalt nach den Ausführungen zur Düsseldorfer Tabelle für meine Ex-Gattin und meine Tochter.
Ich bin vollzeittätig als Beamter, meine Ex-Frau (seit Geburt der Tochter 1997) mit 50% der regelmäßigen Arbeitszeit (20,5 Std.) ebenfalls als Beamtin.
Ich finanziere seit 01/2006 ein Haus, in der sie mit unserer 9-jährigen, bald 10-jährigen Tochter (und der Uroma des Kindes) wohnt.
Die Miete von meiner Ex-Gattin für das Haus deckt nicht die Zinsbelastung (ca. 100 € p.M. weniger). Sinn war und ist, das die Kleine näher an Ihrer Grundschule (5 Min. Fußweg), bzw. ab nächstes Jahr an Ihrem Gymnasium (2 Min. Fußweg) und Ihrer Freunde lebt. Vorher lebten die beiden in einem anderen Ortsteil, so dass sie immer gefahren/abgeholt werden musste. Die Schulwahl seinerzeit war eine gemeinsame (richtige) Entscheidung.
Der Arbeitsweg meiner Ex-Frau beträgt ca. 15 Minuten.
Die Kleine wird gelegentlich von der 84-jährigen Uroma betreut, was allerdings auf mittlere Sicht aufgrund des "Zustands" der Oma nicht von Dauer sein kann. Es besteht ein soziales Netz von unmittelbaren Nachbarn (u.a. Eltern der Schulkameraden und -freunde) auf Gegenseitigkeit. Meine Tochter ist sehr selbständig geworden nach dem Umzug und auch immer öfter und gerne mal alleine zu Haus. Ihre Schulzeit ist jetzt schon während der Grundschule in der Regel von 8.00 bis 13.15 Uhr (mit wenigen Ausnahmen), dafür wird sie gegen 7.30 Uhr von ihrer Freundin, die sie nächstes Jahr auch aufs Gymnasium begleiten wird, abgeholt. Sie ist in der Regel um 13.30 bis 13.45 Uhr von der Schule zurück (Paßt nicht zur o.g. Entfernung, aber Mädchen bummeln und quatschen nun mal gern)
Nun zu meinen Fragen.
Es steht bei mir kurzfristig eine Beförderung an, die auf einem Wechsel auf einen höherwertigen Arbeitsplatzes bei meinem Arbeitgeber beruht. Der Wechsel wurde im Nov. 2003, also während der realen Trennungszeit vollzogen.
1. Muss ich meine Ex-Frau daran partizipieren lassen oder gilt für den Ehegattenunterhalt das Einkommen in der Besoldungsgruppe, die ich zum Zeitpunkt der Trennung hatte ? (Daß der Kindesunterhalt an jeder positiven Veränderung partizipiert, steht für mich ausser Frage). Ergänzend sei erwähnt, dass ich der Ansicht bin, dass meine Ex-Frau an jeder "Tarif-" und Altersanpassung in der damaligen und jetzigen Besoldungsgruppe teilnimmt.
2. Kann ich von meiner Ex-Frau verlangen, dass sie aufgrund der geänderten Situation (neuer Wohnort, zunehmendes Alter des Kindes) nunmehr ihre Arbeistzeit auf z. B. 25 Std. pro Woche aufstockt, was bei unserem gemeinsamen Arbeitgeber jederzeit möglich ist ?
Ich würde meine Ex-Frau ungern an der Beförderung teilnehmen lassen und stattdessen ihren rechnerichen Anteil für meine Tochter anlegen. Andererseits würde ich auch nicht auf eine Erhöhung der Arbeitszeit bestehen wollen, sondern nur die rechtlichen Grundlagen diesbezüglich abklären.
Ihrer Antwort sehe ich mit Spannung entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
Afterglow