Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Erwerbsobliegenheit der Elternteile bei barunterhaltsberechtigten Kindern

25. Mai 2016 11:21 |
Preis: 38€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Familienrecht


Beantwortet von


07:37

Guten Tag,

kann der Ex-Frau ein volles Einkommen angerechnet werden, wenn sie ohne Not nur zu 75 % arbeitet?

Die betreffenden Kinder sind zum Zeitpunkt der Relevanz beide 18 Jahre alt.

Es liegt weder ein Mangelfall vor noch bedürfen die Kinder einer besonderen Betreuung.

Ein Verweis auf ein eventuell bestehendes, aktuelles Urteil einer höheren Instanz wäre hilfreich.


Mit freundlichen Grüßen

25. Mai 2016 | 11:54

Antwort

von


(2928)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: https://www.ra-bohle.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Ratsuchender,


die Eltern haften für den Bedarf des Kindes entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit
als Teilschuldner.

Dieses gilt auch dann, wenn beide Elternteile einer ihnen jeweils zumutbaren Erwerbstätigkeit nicht oder nicht in vollem Umfang nachgehen und ihre
Leistungsfähigkeit wegen Verletzung der Erwerbsobliegenheit nur aufgrund fiktiver Einkünfte begründet werden kann.


Die Zurechnung fiktiven Einkommens ist für jedes Unterhaltsverhältnis gesondert zu beurteilen und setzt voraus, dass der Unterhaltspflichtige im jeweiligen Unterhaltsverhältnis gegen seine unterhaltsrechtliche Erwerbsobliegenheit verstoßen hat. (BGH, Urt.v. 30.07.2008, Az.: XII ZR 126/06 ).


Allerdings ist zu bedenken, dass diese fiktive Anrechnung nicht zulasten des Kindes bei der Berechnung der Haftungsanteile durchgeführt wird, wenn der andere Elternteil den Unterhalt zahlen kann, was sich aus § 1603 II BGB ergibt.

Diese fiktive Abrechnung wäre dann nur bei einem Ausgleichsanspruch, den Sie gegen die Kindesmutter durchführen müssten, maßgeblich.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg.


Rückfrage vom Fragesteller 27. Mai 2016 | 07:16

Guten Tag,

wenn ich das richtig verstanden habe, lautet die Antwort grundsätzlich "ja" und die Erwerbsobliegenheit ist analog des nachehelichen Unterhalts an die geschiedene Frau anzuwenden?

Mit freundlichen Grüßen


Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 27. Mai 2016 | 07:37

Sehr geehrter Ratsuchender,


da haben Sie so richtig verstanden.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg.

ANTWORT VON

(2928)

Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: https://www.ra-bohle.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Arbeitsrecht, Familienrecht, Zivilrecht, Baurecht, Miet- und Pachtrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER